Gv-Soja und gv-Mais: Die Kennzeichnung kommt

Endlich. Ein Jahr, nachdem es im Grundsatz beschlossen war, wird die Kennzeichnung für Lebensmittelprodukte und -zutaten aus Gen-Mais und Gen-Soja umgesetzt. Nach einem langen Gezerre hinter den Kulissen hat heute der EU-Agrarministerrat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Ab Herbst ist Kennzeichnung Pflicht - allerdings nur dann, wenn in den Lebensmitteln gentechnisch veränderte Sojabohnen bzw. Mais analytisch nachgewiesen werden können.

Die Kernpunkte der neuen Verordnung sind:

  • Gekennzeichnet werden muss immer dann, wenn im verkaufsfertigen Lebensmittel die Verwendung von gentechnisch verändertem Mais bzw. Soja mit anerkannten Methoden nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis kann über ein typisches DNA-Stück oder das neu in die Mais- bzw. Sojapflanzen eingeführte Protein geführt werden. In Deutschland stehen in Kürze sowohl für Gen-Mais wie Gen-Soja amtliche Nachweisverfahren zu Verfügung.
  • Nicht gekennzeichnet wird, wenn im Lebensmittel weder die DNA, noch das Protein vorhanden sind und daher die ursprüngliche Gen-Veränderung nicht nachweisbar ist. Ausdrücklich von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind raffinierte Mais- und Sojaöle sowie die aus ihnen hergestellten Zutaten.
  • In der Praxis bedeutet das: Soja- und Maismehle sowie Zutaten aus Sojaproteinen werden gekennzeichnet; Maisstärke und Produkte der Stärkeverzuckerung in aller Regel nicht.
  • Generell nicht gekennzeichnet wird Sojalecithin aus transgenen Sojabohnen, da es als Zusatzstoff nicht unter die Verordnung fällt.

Die Form der Kennzeichnung ist verbindlich vorgeschrieben: Bei einem zusammengesetzten Lebensmittel muss die betreffende Zutat auf der Zutatenliste mit dem Hinweis versehen werden: „aus genetisch verändertem Mais bzw. Sojabohnen hergestellt“. Bei Produkten ohne Zutatenliste muss eine entsprechende Formulierung auf das Etikett.

  • Die umstrittene Formulierung „kann aus genetisch veränderte Mais bzw. Sojabohnen hergestellt sein“ wurde gestrichen. Diese sollte nach Auffassung der EU-Kommission und einiger Mitgliedsländer immer dann möglich sein, wenn „konventionelle“ und gentechnisch veränderte Sojabohnen (bzw. Mais) bei der Ernte oder dem Transport vermischt werden.

Die neue Verordnung gilt nur für Lebensmittel aus zwei ganz bestimmten gentechnisch veränderte Pflanzen, die bereits in der EU zugelassen sind: Mais mit einer Insektenresistenz (Novartis) und Soja mit Herbizidresistenz (Monsanto). Die Kennzeichnung von Produkten aus weiteren transgenen Maissorten, die inzwischen in der EU zugelassen sind (oder zugelassen werden), wird in der Novel Food -Verordnung geregelt. Für sie gibt es bisher keine Ausführungsbestimmungen. Es ist allerdings zu erwarten, dass sie nach dem Vorbild der nun beschlossenen Mais- und Soja-Verordnung ausfallen.

Die neue Verordnung tritt neunzig Tage nach ihrer Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bis zum Herbst haben dann die Lebensmittelhersteller Zeit, für einige Produkte aus ihren Sortimenten neue Etiketten zu drucken.