Nun doch Kennzeichnung für Zusatzstoffe?

Auch gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe sollen künftig kennzeichnungspflichtig sein. In der Brüsseler EU-Kommission wird an einer entsprechenden Verordnung gearbeitet.

Bisher sind Zusatzstoffe aus dem Regelungsbereich der Novel Food-Verordnung ausgenommen. Es ist daher generell nicht kennzeichnungspflichtig, wenn Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen (z.B. Lecithin aus Sojabohnen) oder mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

Grundsätzlich will die EU-Kommission die Kennzeichnungspflicht nun auch auf Zusatzstoffe ausdehnen. An entsprechenden Vorschlägen werde bereits gearbeitet, heißt es. Konkrete Einzelheiten sind bisher jedoch noch nicht bekannt geworden. Man darf gespannt sein, wie die Kommission ihre Absicht realisieren wird.

  • Zu erwarten ist, dass ähnlich wie bei den übrigen Zutaten künftig auch bei Sojalecithin auf dem Etikett darauf hingewiesen werden muss, wenn es aus gentechnisch veränderten Sojabohnen stammt. Ähnliches gilt für Zusatzstoffe aus Gen-Mais. Voraussetzung für eine Kennzeichnung wird jedoch auch bei Zusatzstoffen sein, dass ein gentechnisch veränderter Organismus (z.B. gv-Mais oder gv-Soja) nachgewiesen werden kann.
  • Ob und wie jedoch Zusatzstoffe gekennzeichnet werden sollen, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden, scheint fraglich. Nach der Novel Food-Verordnung sind Produkte bzw. Zutaten nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn in ihnen gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen werden können. Zusatzstoffe wie etwa der Konservierungsstoff Nisin oder der Geschmacksverstärker Glutamat unterscheiden sich in aller Regel nicht, ob sie gentechnisch, biotechnisch oder chemisch gewonnen worden sind. Ein Nachweisanalytik, mit der das Herstellungsverfahren unterschieden werden könnte, ist in einigen Fällen nicht möglich, in anderen wäre ihre Entwicklung sehr aufwendig. Wenn auch bei Zusatzstoffen eine Kennzeichnungspflicht an den Nachweis der bei Herstellung eingesetzten gentechnisch veränderten Mikroorganismen geknüpft ist, wird sich gegenüber dem aktuellen Zustand wenig ändern. Gekennzeichnete Zusatzstoffe werden dann Ausnahmen bleiben. Meint es die Kommission mit ihren Absichten ernst, können die Grundsätze der Novel Food-Verordnung nicht schematisch auf die Zusatzstoffe übertragen werden.
  • Kaum zu erwarten ist, dass sich bei denEnzymen etwas ändern wird. Bis auf wenige Ausnahmen brauchen Enzyme nicht deklariert zu werden. Sie tauchen, auch wenn sie noch im Produkt enthalten sind, auf der Zutatenliste nicht auf. Zudem sind sie in der EU nicht einheitlich geregelt. Gerade Lebensmittel-Enzyme, die in großer Zahl gentechnisch gewonnen werden, dürften auch künftig bei der Kennzeichnung ausgespart bleiben.