EU: Zulassungsmoratorium für gv-Pflanzen beschlossen

Die Umweltminister der EU-Länder haben sich auf Grundsätze für eine neue Freisetzungs-Richtlinie verständigt. Bis sie - voraussichtlich 2002 - in Kraft tritt, sollen keine weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen mehr zugelassen werden.

Nach langen Diskussionen hat der Umwelt-Ministerrat der EU die Neufassung der seit 1990 gültigen Richtlinie (90/220) beschlossen, welche die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen regelt. Nach Aussagen von Bundesumweltminister Trittin sollen künftig stärker die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie eines vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes berücksichtigt werden.

Vor allem bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu kommerziellen Zwecken (z.B. als Saatgut) wird sich einiges ändern.

  • Die Anforderungen an die Risikoanalyse werden heraufgesetzt.
  • Öffentliche Anhörungen sind Teil des Verfahrens.
  • Die Genehmigungen werden auf höchstens zehn Jahre befristet.
  • Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird durch Langzeituntersuchungen auf mögliche Umweltauswirkungen begleitet.

Moratorium. Die Umweltminister verabredeten zudem, nach der bisherigen, derzeit rechtsgültigen Richtlinie keine weiteren Genehmigungen zum Anbau und Vermarktung von transgenen Pflanzen zu erteilen. Ein förmlicher Beschluss wurde allerdings nur von Frankreich, Italien, Dänemark, Griechenland und Luxemburg unterstützt. Dennoch ist zu erwarten, dass bis zum Inkrafttreten der neue Regelung 2002 in der EU ein „De-facto-Moratorium“ besteht und keine weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden.

Auch das Europäische Parlament ist in die Beratungen über die zu ändernde Freisetzungs-Richtlinie einbezogen. Einer neuen Richtlinie muss nicht nur der Ministerrat, sondern auch das Parlament zustimmen.

Nicht von der Änderung betroffen sind Lebensmittel und Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen werden. Deren Marktzulassung und Kennzeichnung regelt die Novel Food-Verordnung. Hier liegen der EU-Kommission eine Reihe von Zulassungsanträgen vor.