Nationale „Selbstbestimmung“ bei gentechnisch veränderten Pflanzen: Schon gescheitert?

(27.09.2010) Der Vorschlag der EU-Kommission, die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen den Mitgliedsstaaten zu überlassen, findet offenbar wenig Unterstützung. Neben Frankreich, Italien und Spanien sprach sich auf der heutigen Sitzung des EU-Agrarministerrats in Brüssel auch Deutschland eindeutig gegen solche Pläne aus.

Agrarministerrat 27.09.2010

Agrarministerrat: Bedenken gegen nationale Alleingänge beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. (Sitzung am 27.09.2010 in Brüssel)

Am 13. Juli 2010 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig das Recht erhalten sollten, aus sozioökonomischen oder ethischen Gründen den Anbau von in der EU zugelassenen gv-Pflanzen zu verbieten. Dazu wollte die Kommission ein Verfahren einleiten mit dem Ziel, die derzeitigen Rechtsvorschriften zu ändern. Bisher sind nationale Verbote nur mit wissenschaftlich begründeten Zweifeln an der Sicherheit zulässig.

„Der Vorschlag ist für uns nicht akzeptabel“, zitiert die Nachrichtenagentur AFP den deutschen Agrarstaatssekretär Robert Kloos. Auch andere EU-Staaten wie Frankreich, Italien und Spanien äußerten sich ähnlich. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass nationale Verbote aus „nicht-wissenschaftlichen“ Gründen sowohl gegen die Welthandelsverträge wie auch den in den europäischen Verträgen verankerten Binnenmarkt verstoßen könnten. Nach Ansicht des italienischen Landwirtschaftsministers werde außerdem die „Gemeinsame Agrarpolitik untergraben“. Nur Österreich soll sich ausdrücklich für ein nationales politisches Verbotsrecht beim Anbau gv-Pflanzen ausgesprochen haben.

Eine Abstimmung über die Vorschläge der EU-Kommission gab es in Brüssel nicht. Auf der Tagesordnung des Agrarministerrats stand lediglich eine „informelle Diskussion“. Anschließend wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Eine schnelle Einigung ist nun nicht mehr zu erwarten.

Auch der Bundesrat hatte sich auf seiner Sitzung am 24.09.2010 mit dem Thema befasst. In einem Beschluss äußerte eine Mehrheit der Bundesländer „Bedenken“ gegen eine Verlagerung der Anbauentscheidungen auf die Mitgliedsstaaten. Zudem sollten in einem Mitgliedsstaat einheitliche Koexistenzbedingungen herrschen. Damit lehnte der Bundesrat indirekt auch die Forderung vor allem Bayerns und Nordrhein-Westfalens ab, das deutsche Gentechnik-Gesetz zu ändern, damit künftig die Bundesländer eigene Anbauvorschriften für gv-Pflanzen erlassen können.