EU: Weiterhin politische Blockade bei Gentechnik-Zulassungen

(17.03.2011) Erneut konnten sich die EU-Mitgliedsländer bei einer Abstimmung über Zulassungen für drei gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zu einer politischen Entscheidung durchringen. Nun wird erwartet, dass die EU-Kommission gemäß den europäischen Verträgen die Zulassungen erteilen wird. Sie folgt damit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Es ist wie immer: Wie bei allen anderen Zulassungsverfahren zuvor fanden auch die aktuellen von der EU-Kommission vorgelegten Entscheidungsvorschläge auf der Sitzung des Agarministerrates heute in Brüssel nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten - weder für, noch gegen eine Zulassung.

Sándor Fazekas

Sándor Fazekas, ungarischer Landwirtschaftsminister und derzeit Vorsitzender des Rates der EU-Agrarminister

Auf der Tagesordnung standen drei gentechnisch veränderte Pflanzen: eine herbizidresistente gv-Baumwolle (GHB614) von Bayer CropScience, ein insekten- und herbizidresistenter Mais (MON893xMON88017) von Monsanto und ein weiterer Mais mit diesen Merkmalen (1507) von Pionier.

In allen Fällen ging es um die Einfuhr dieser gv-Pflanzen sowie die Vermarktung der daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel. Im Fall des 1507-Maises sollte lediglich eine bereits bestehende Zulassung auf eine weitere Produktgruppe, nämlich Futtermittelzusatzstoffe erweitert werden. Bei keiner dieser gv-Pflanzen schließt der Zulassungsantrag einen Anbau in der EU ein.

Nun ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission wie in ähnlichen Fällen zuvor die geltenden EU-Rechtsvorschriften vollzieht und die Zulassungen erteilt. Im Regelfall ist sie an die jeweiligen wissenschaftlichen Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebunden, die bei keiner der beantragten gv-Pflanzen Sicherheitsbedenken geltend gemacht hatte.

Um diese seit dem Ende des Zulassungsmoratoriums 2004 anhaltende politische Blockade in der europäischen Gentechnik-Politik zu überwinden, will die EU-Kommission den einzelnen Mitgliedstaaten das Recht einräumen, über den Anbau von gv-Pflanzen selbst entscheiden zu können. Im Gegenzug könnten, so die Erwartung, die „gentechnik-kritischen“ Länder EU-weite Zulassungen von gv-Pflanzen eher akzeptieren. Allerdings scheint die Kommission weiter denn je davon entfernt zu sein, ihr Vorhaben politisch durchsetzen zu können.

Auf der Sitzung des Umweltministerrates am 14. März 2011 wurde noch einmal deutlich, dass vor allem die großen Mitgliedsstaaten Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien die von der Kommission vorgelegte Liste möglicher „soziökonomischer“ Verbotsgründe ablehnen. Nationale Verbote für gv-Pflanzen seien nur dann mit den europäischen Verträgen vereinbar, wenn sie sich auf wissenschaftlich fundierte Sicherheitsbedenken stützen können. Diese sollen nach den Vorstellungen der Kommission jedoch weiterhin ausschließlich in das zentrale europäische Zulassungsverfahren einfließen. Inzwischen wollen einige Mitgliedstaaten GVO-Zulassungen und die Sicherheitsbewertung sogar wieder auf die Ebene der Nationalstaaten zurückverlagern.

Ein Ende der politischen Blockade ist derzeit nicht in Sicht. Wie bisher werden GVO-Abstimmungen im Rat an den erforderlichen Mehrheiten scheitern.