WTO-Streit um GVO-Produkte: Der EU drohen hohe Strafzölle

(11.01.2008) Der EU drohen Strafzölle in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr, weil die in einigen EU-Ländern bestehenden Einfuhrverbote für GVO-Produkte gegen die Welthandelsverträge verstoßen. Eine letzte Frist ist heute abgelaufen.

Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006 den Klagen von USA, Kanada und Argentinien gegen die EU entsprochen und nationale Verbote für gv-Pflanzen, die nicht auf wissenschaftlich begründeten Sicherheitsmängeln beruhen, als unzulässiges Handelshemmnis gewertet. Bis heute hat die EU diesem Urteil nicht entsprochen. Zwar hatte die EU-Kommission immer wieder vorgeschlagen, die nationalen Verbote aufzuheben, dafür aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden. Im November räumte die WTO der EU eine letzte Frist bis zum 11. Januar 2008 ein, das Urteil des Schiedsgerichts umzusetzen.

Nun können die klagenden Länder die erlittenen Handelseinbußen durch Verhängung von Strafzöllen kompensieren. Während die USA offenbar in Kürze Strafzölle in Millionenhöhe erheben wollen, sind Kanada und Argentinien zu weiteren Verhandlungen mit der EU bereit. Kanada hat inzwischen eine weitere Fristverlängerung bis zum 11. Februar eingeräumt.

Doch es erscheint fraglich, ob die EU den WTO-Schiedsspruch gegen einzelne Mitgliedstaaten überhaupt durchsetzen kann. Nun hat auch Frankreich ein nationales Anbauverbot für den seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais angekündigt, obwohl das offizielle Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Sicherheit immer wieder bestätigt hat. Setzt Frankreich das nationale Verbot für MON810-Mais tatsächlich durch, dürfte sich der Handelskonflikt weiter verschärfen.