Beantragt: Freilandtests für gentechnisch veränderten Weizen mit neuer Resistenz gegen Pilzkrankheiten

(05.02.2008) In Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Üplingen (Sachsen-Anhalt) sind Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen geplant. Erprobt werden soll ein neues Konzept gegen Weizenflugbrand, eine Pilzkrankheit, die sich über die Samen verbreitet. Die Anträge sind eingereicht, aber noch nicht genehmigt.

Der gv-Weizen wurde von einer Arbeitsgruppe um Christof Sautter an der ETH Zürich entwickelt. Ihr Ansatz bestand darin, mit gentechnischen Verfahren ein in Mais wirksames Abwehrsystem gegen Brandpilz-Infektionen auf Weizen zu übertragen.

Heute wird Saatgut zum Schutz vor Pilzinfektionen in der Regel mit chemischen Fungiziden gebeizt. In Europa spielen Brandpilze keine große Rolle, jedoch in einigen Entwicklungsländern. Die Kleinbauern dort können nicht jedes Jahr teures Saatgut kaufen, sondern verwenden einen Teil ihrer Ernte für die Aussaat im kommenden Jahr. Befinden sich brandinfizierte Körner darunter, tragen die Landwirte ungewollt zu einer raschen Verbreitung der Pilzkrankheiten und einer Anhäufung in den eigenen Beständen bei. Weltweit, so schätzt das internationale Getreideforschungszentrum, verursachen Brandpilze Ernteausfälle zwischen fünf und zehn Prozent.

2004 wurde in der Schweiz ein erster Freilandversuch mit dem Flugbrand-resistenten Weizen unter strengen Sicherheitsauflagen durchgeführt. Bei den ab 2008 geplanten Versuchen geht es darum, wie sich der gv-Weizen unter natürlichen Umweltbedingen bei einer Infektion mit Brandpilzen verhält. Untersucht werden auch mögliche Auswirkungen auf andere Pilze, etwa solche, die im Wurzelbereich der Pflanzen leben und deren Nährstoffversorgung verbessern.

An jedem Standort soll gv-Weizen auf einer Fläche von maximal 72 Quadratmetern ausgebracht werden. Es ist vorgesehen, einen Schutzzaun gegen größere Tiere und Nager zu errichten. Vor dem Auflaufen der Weizenpflanzen und nach der Blüte wird das Versuchsfeld von einem Netz gegen Vögel überspannt. Bis zum nächsten Weizenfeld ist ein Mindestabstand von fünfzig Metern vorgesehen. Ein Auskreuzen von Weizen ist unwahrscheinlich, da Weizen als Selbstbestäuber sich innerhalb der Blüte durch eigenen Pollen befruchtet.

Der Antrag liegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor, ist aber noch nicht genehmigt worden. Der Versuch soll in den Jahren 2008-2010 stattfinden.