Europäischer Gerichtshof: Regionale Anbauverbote für gv-Pflanzen sind unzulässig

(13.09.2007) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Oberösterreich erlassene Verbot für den Anbau von gv-Pflanzen endgültig für unzulässig erklärt. Es bestätigt damit das Urteil aus erster Instanz. Das Bundesland Oberösterreich hatte 2002 mit einem Gesetz den Anbau von gv-Pflanzen generell verboten.

Die EU-Kommission lehnte diese Maßnahme als Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften ab. „Gentechnik-freie“ Zonen seien nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich. Die Klage, die Oberösterreich mit Unterstützung des österreichischen Bundesregierung vor den EuGH einlegte, wurde in beiden Instanzen abgewiesen.

Ein nationales und regionales Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen, die in der EU als sicher bewertet wurden und zum Anbau zugelassen sind, ist nach den Europäischen Verträgen nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnis vorgebracht werden, die eine bis dahin nicht ausreichend berücksichtigte Gefahr für Mensch und Umwelt belegen. Ein solcher Nachweis sei von Oberösterreich nicht geführt worden, so das EuGH. Auch habe nicht schlüssig dargelegt werden können, dass ein Anbauverbot die einzige Maßnahmen sei, um die Koexistenz von Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik zu sichern. Oberösterreich hatte das Verbots-Gesetz mit der kleinteiligen landwirtschaftlichen Struktur und dem hohen Anteil an Bio-Betrieben begründet.