Gentechnik-Spuren in vielen Sojaprodukten, aber selten über 0,9 Prozent

(29.02.2008) In etwa jedem dritten sojahaltigen Lebensmittel sind geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen vorhanden. Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften sind weiterhin auf Einzelfälle beschränkt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2007 bestätigen den Trend der Vorjahre.

Bisher haben drei Bundesländer die Ergebnisse ihrer Gentechnik-Kontrollen aus 2007 veröffentlicht. Bei den sojahaltigen Lebensmitteln wurden in Baden-Württemberg in 38 Prozent der Proben geringe Anteile von gv-Sojabohnen gemessen, in Mecklenburg-Vorpommern 33 und in Niedersachsen 17 Prozent. In der Regel lagen die GVO-Anteile weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent und wurden von den Kontrolleuren daher als „zufällig und technisch unvermeidbar“ eingestuft. In den drei Bundesländern wurden sieben Produkte mit GVO-Anteilen über dem Schwellenwert gefunden. Da sie gegen die Kennzeichnungsvorschriften verstießen, mussten sie vom Markt entfernt werden.

Weniger häufig waren GVO-Spuren in maishaltigen Lebensmitteln. In Baden-Württemberg betraf es fünf Prozent der untersuchten Proben, in Niedersachen zwei und in Mecklenburg-Vorpommern ein Prozent. Die Kennzeichnungsvorschriften wurden ausnahmslos eingehalten.

In einzelnen Bundesländern waren weitere Produktgruppen in die Untersuchungen einbezogen. So wurden in Baden-Württemberg 17 Raps- und Blütenhonige analysiert, ohne jedoch Spuren von gv-Raps oder gv-Mais zu finden. Dagegen war bei fünf kanadischen Rapshonigen gv-Raps nachweisbar. Untersucht wurden zahlreiche Kartoffel- und Tomatenprodukte, Zucchini, Papayas und Zuckerrüben. In keinem Fall gab es einen positiven Befund. Die Kontrolleure suchten hier vor allem nach GVOs, die in der EU noch nicht zugelassen sind. Für diese gilt ein Schwellenwert von 0,0 Prozent: Sie sind auch in geringsten Spuren nicht erlaubt.

Auch bei den Untersuchungen von Saatgut und Futtermitteln, die in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen durchgeführt wurden, gab es keine Beanstandungen.