Bundesgerichtshof: Bezeichnung „Gen-Milch“ ist erlaubt

(11.03.2008) Milch von Kühen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, darf als „Gen-Milch“ bezeichnet werden. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlruhe hervor. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der Großmolkerei Müller-Milch und Greenpeace.

Die Umweltschutzorganisation hatte 2004 und 2005 Produkte von Müller-Milch als „Gen-Milch“ bezeichnet, um in einer öffentlicheitswirksamen Kampagne auf die Verwendung von gv-Futtermitteln zu verweisen. Müller-Milch hatte dagegen geklagt, da in Milch keine stofflichen Bestandteile aus der gentechnischen Veränderung der Futterpflanzen nachweisbar sind.

Nach zwei unterschiedlichen Urteilen der Vorinstanzen hat nun der Bundesgerichtshof die Klage von Müller-Milch endgültig abgewiesen.

Die Bezeichnung „Gen-Milch“ sei durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Dabei sei es „unerheblich, ob sich die betroffene Milch in ihrer Beschaffenheit von Milch unterscheidet, bei deren Herstellungsprozess auf den Einsatz von Verfahren der gentechnischen Veränderung verzichtet wurde.“ Der Begriff „Gen-Milch“ bringe „plakativ und schlagwortartig“ die Ablehnung von Greenpeace gegenüber dem Einsatz von gv-Futtermitteln zum Ausdruck und müsse daher von Müller-Milch hingenommen werden.