Schweiz: Freisetzungsversuche mit gv-Weizen genehmigt

(05.09.2007) Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen unter Auflagen genehmigt. Sie sollen 2008 bis 2010 in Reckenholz bei Zürich und in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.

Bei zwei Versuchen des Instituts für Pflanzenbiologie der Universität Zürich geht es um gv-Weizen mit einer Resistenz gegen Mehltau, eine Pilzkrankheit. Untersucht werden sollen die Wirksamkeit des Resistenzkonzepts unter Feldbedingungen sowie Fragen der biologischen Sicherheit, etwa mögliche Auswirkungen auf das Bodenleben. Dazu werden auch Kreuzungen des gv-Weizens mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch, in die Versuche einbezogen.

Der dritte Versuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich beschäftigt sich mit einem anderen gv-Weizen, in den eine breite, gegen mehrere pilzliche Krankheitserreger gerichtete Resistenz integriert wurde. Die Versuche dienen der Grundlagen- und Begleitforschung und sind daher trotz des in der Schweiz beschlossenen fünfjähriges Moratorium grundsätzlich möglich. 2005 war ein Volksbegehren für eine „gentechnikfreie Schweiz“ angenommen worden, das Freisetzungen von gv-Pflanzen mit kommerziellem Hintergrund ausschließt.