Seehofer: Länder sollen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen selbst regeln

(04.08.2008) Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll von den EU-Mitgliedstaaten selbst geregelt werden können. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer will sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU künftig nur noch für die Zulassung von gv-Pflanzen und den daraus erzeugten Lebens- und Futtermitteln zuständig sein soll. Damit könnten einzelne Länder den Anbau von gv-Pflanzen verbieten.

Derzeit ist es mit EU-Recht nicht vereinbar, dass einzelne EU-Länder den Anbau von gv-Pflanzen verbieten, sofern diese in der EU zugelassen und damit nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand genau so sicher sind wie vergleichbare konventionelle Pflanzen. Die Länder können zwar Rechtsvorschriften zur Koexistenz erlassen - etwa Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellem Mais -, jedoch kein generelles Anbauverbot vorschreiben. „Gentechnik-freie“ Zonen, die es in vielen europäischen Regionen gibt, sind nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich.

Wie Seehofers Vorschlag rechtlich umgesetzt werden soll, erscheint fraglich. Unklar bleibt auch, auf welcher Grundlage der Anbau von gv-Pflanzen in einzelnen Ländern verboten werden soll, wenn sie zuvor im Rahmen des europäischen Verfahrens als sicher bewertet wurden. Auch verstoßen die bisher von einigen Ländern wie Österreich, Griechenland oder Frankreich erlassenen nationalen Anbauverbote für einzelne gv-Pflanzen gegen die Welthandelsverträge. Ein von den USA, Kanada und Argentinien eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hatte die EU deswegen verloren. Nationale Verbote sind danach nur zulässig, wenn aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die ursprüngliche Sicherheitsbewertung angezweifelt wird. In mehreren Gutachten hatte sich die Europäische Lebensmittelbehörde mit solchen nationalen Verboten beschäftigt, ohne jedoch die Einstufung der jeweiligen gv-Pflanzen als „sicher für Mensch und Umwelt“ zu ändern.

Seehofers Vorstoß ist ein weiterer Beitrag in der anhaltenden Diskussion um die EU-Zulassungsverfahren für GVO-Produkte. Frankreich hat angekündigt, das derzeitige Verfahren zu ändern. Im Herbst sollen dazu mit den anderen Ländern abgestimmte Vorschläge in den Ministerrat eingebracht werden.