Honig

Sind Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig erlaubt oder verboten?

Eine Zeit lang gab es Verwirrung, aber jetzt ist es eindeutig: Pollen gilt rechtlich als „natürlicher Bestandteil“ im Honig, nicht als „Zutat“. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig.

Frage: Wie viel Pollen ist überhaupt im Honig und wie kommt er da rein?

Antwort: Bienen sammeln Blütennektar. Daraus entsteht im Magen der Bienen Honig, den sie in den Waben einlagern und als Nahrung nutzen. Bienen sammeln aber auch Pollen, denn dieser ist reich an Proteinen und wird zur Aufzucht der Larven und Jungbienen gebraucht. Zudem bleibt Pollen einfach an den Blüten und am Haarkleid der Bienen hängen und wird so in den Bienenstock getragen. Er ist kein notwendiger Bestandteil von Honig und nur deshalb darin enthalten, weil er wie Staub überall im Bienenstock vorhanden ist. Deshalb ist der Pollenanteil im Honig nur sehr gering und liegt bei etwa 0,05 bis höchsten 0,5 Prozent.

Kann in Deutschland Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig sein?

Derzeit ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland verboten. Daran wird sich so schnell nichts ändern. Auch Freilandversuche zu Forschungszwecken gibt es seit einigen Jahren keine mehr. Deshalb kann in deutschen Honigen kein Pollen aus gv-Pflanzen sein. Anders bei Importhonigen: Kommen sie aus Ländern, in denen gv-Pflanzen angebaut werden, kann auch deren Pollen darin enthalten sein.

Bei welchen Importhonigen muss ich denn damit rechnen, dass Pollen aus gv-Pflanzen darin enthalten sind?

In Argentinien, Brasilien und Uruguay werden großflächig gv-Mais und gv-Sojabohnen angebaut. Es ist wahrscheinlich, dass Pollen dieser Pflanzen auch in den dort erzeugten Honigen zu finden ist. Aus diesen Ländern führt Deutschland jährlich etwa 12.000 Tonnen Honig ein (2015).

Bei Honigen aus Kanada ist mit Pollen von gv-Raps zu rechnen. Nahezu die gesamte kanadische Rapserzeugung entfällt auf gv-Sorten (90 Prozent). Es ist daher nicht verwunderlich, dass in kanadischem Rapshonig Pollen von gv-Raps gefunden wurde.

In der EU sind es vor allem spanische Landwirte, die gentechnisch veränderten Mais (MON810) in nennenswertem Umfang nutzen. Honig aus Spanien (Import nach Deutschland: 3800 Tonnen pro Jahr) kann deshalb dessen Pollen enthalten.

Sind Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig erlaubt?

Ist eine gentechnisch veränderte Pflanze in der EU uneingeschränkt als Lebensmittel zugelassen, dann ist auch der Pollen einer solchen Pflanze im Honig erlaubt.

Ist die betreffende gv-Pflanze in der EU jedoch nicht zugelassen, gilt die „Nulltoleranz“: Pollen aus solchen gv-Pflanzen dürfen nicht im Honig sein, d.h. jeder Nachweis auch nur geringster Spuren führt dazu, dass der Honig aus dem Verkehr gezogen werden muss.

Und was ist mit Pollen von MON810-Mais? Vor einigen Jahren musste doch ein bayerischer Imker Honig mit Pollen von diesem Mais vernichten?

MON810 ist ein - lebensmittelrechtlich verzwickter - Sonderfall. Dieser gv-Mais wurde in der EU 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Wie alle „Altprodukte“ musste auch MON810 in eine Zulassung nach neuem Recht überführt werden. Dabei war versäumt worden, ausdrücklich auch Pollen im Honig als Verwendungszweck mit einzubeziehen. Deswegen fehlte dafür eine formelle Zulassung. Inzwischen wurde dies nachgeholt. Anfang November 2013 hat die EU-Kommission Pollen aus Mais MON810 als Lebensmittel zugelassen.

Heute gibt es solche auf bestimmte Verwendungszwecke beschränkte Zulassungen nicht mehr. Eine Zulassung umfasst immer alle Lebens- und Futtermittel. Das trifft auch für die meisten in den Honig-Exportländern genutzten gv-Pflanzen zu (verschiedene Sorten gv-Mais und gv-Soja).

Müssen Pollen aus gv-Pflanzen im Honig gekennzeichnet werden?

Wie Pollen aus gv-Pflanzen im Honig rechtlich zu bewerten ist, hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Das betrifft auch die Kennzeichnung.

Der Europäische Gerichtshof stufte 2011 in seinem „Honigurteil“ (siehe Kasten rechts) Pollen im Honig als Zutat ein. Inzwischen hat sich aber die EU-Kommission mit ihrer Auffassung durchgesetzt, Pollen im Honig wieder als „natürlichen Bestandteil“ anzusehen. 2013 haben auch die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament einer entsprechenden Änderung der Honig-Richtlinie zugestimmt.

Auch der Pollen aus gv-Pflanzen ist demnach ein „natürlicher Bestandteil“ des Honigs und gilt als „zufällige, technisch unvermeidbare“ Beimischung. Honig mit Pollen aus gv-Pflanzen müsste nur dann gekennzeichnet werden, wenn deren Anteil am Honig den für die Kennzeichnung maßgeblichen Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreitet. Damit ist aber gv-Pollen im Honig praktisch nicht mehr kennzeichnungspflichtig, da der gesamte Pollenanteil bezogen auf den Honig immer unterhalb des 0,9 Prozent-Schwellenwertes liegt.

Wenn Pollen aus gv-Pflanzen in der Praxis nicht gekennzeichnet werden muss, habe ich doch gar keine Wahlfreiheit mehr?

Im Kern gilt für Honig dasselbe wie für alle anderen Lebensmittel auch: Wahlfreiheit wie sie in den EU-Gesetzen festgelegt ist, bezieht sich immer auf bewusste Anwendungen der Gentechnik, nicht auf „zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen“. Würde die Wahlfreiheit auch auf solche minimalen Beimischungen ausgeweitet, müssten fast alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, auch Bio-Produkte.

Wahlfreiheit bezieht sich aber immer nur auf solche GVO, die in der EU zugelassen sind und damit wissenschaftlich als sicher gelten.

Muss ich mich um meine Gesundheit sorgen, wenn im Honig, den ich esse, Pollen von gv-Mais oder anderen gv-Pflanzen enthalten sein kann?

Erlaubt sind nur zufällige, technisch unvermeidbare Pollenbeimischungen von solchen gv-Pflanzen, die in der EU zur Verwendung als Lebensmittel zugelassen sind. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn nach dem Stand des Wissens gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Dafür wird eine umfangreiche Sicherheitsbewertung durchgeführt.

Gv-Pflanzen, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen auch nicht in Spuren in Lebens- oder Futtermitteln vorhanden sein. Das gilt auch für Pollenbeimischungen im Honig.

Wer ist für die Überwachung des Honig auf mögliche „Verunreinigungen“ mit gv-Pollen zuständig?

Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten ist derjenige, der ein Produkt in Verkehr bringt, für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich, im Falle des Honigs also der Imker, das Handelsunternehmen oder der Importeur.

Für die Überwachung des Honigs und der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig.