Trotz Anbauverbot für gentechnisch veränderten MON810-Mais: Landwirte melden Flächen an

(01.02.2010) Landwirte vor allem aus Unterfranken, Sachsen und Brandenburg haben mehr als fünfzig Standorte gemeldet, auf denen sie 2010 gentechnisch veränderten MON810-Mais anbauen wollen. Bisher zeichnet sich jedoch kein Ende des in Deutschland geltenden Anbauverbots ab. Inzwischen klagen drei Landwirte auf Ersatz des wirtschaftlichen Schadens, der ihnen durch das MON810-Verbot entstanden ist.

Drei Monate vor der diesjährigen Maisaussaat ist ein Ende des von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) im April 2009 verhängten Anbauverbots für MON810-Mais nicht in Sicht. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig über die Klage des Herstellers Monsanto verzögert sich. Die neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, bis zu einer gerichtlichen Klärung das Verbot beizubehalten.

Mais, Befall Maiszünsler

Massive Schäden durch Maiszünsler , hier auf einem Feld in Unterfranken, September 2009. Drei Landwirte klagen inzwischen auf Schadenersatz.

Mais, Befall Maiszünsler

Schlechte Futterqualität: Als Folge des Zünslerbefalls sind viele Kolben mit Pilzen befallen. Die von diesen gebildeten Gifte (Mykotoxine) führen bei Verfütterung zu Problemen bei den Tieren.

Dennoch haben mehrere Landwirte vor allem aus Unterfranken (Bayern), Brandenburg und Sachsen etwa fünfzig Standorte mit einer Fläche von gut achthundert Hektar für den Anbau von MON810-Mais angemeldet. Offenbar wollen sich die Landwirte die Möglichkeit dazu offen halten, sollte MON810 doch noch erlaubt werden. Spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen alle Flächen, auf denen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vorgesehen ist, beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Dort werden die Meldungen derzeit „unter Vorbehalt“ entgegen genommen.

Die Landwirte, die MON810 nutzen wollen, haben ihre Betriebe überwiegend in Regionen, in denen 2009 ein ungewöhnlich starker Maiszünslerbefall deutliche Ertragsverluste und Einkommenseinbußen verursachte.

Nach einem Bericht der „Main Post“ aus Kitzingen haben Landwirte aus Unterfranken das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Schadensersatz von dreißigtausend Euro verklagt. Sie hätten, so die Landwirte, Anfang 2009 MON810-Saatgut bestellt und die Anbauflächen ordnungsgemäß angemeldet. Kurz vor der Aussaat wurde MON810 und damit ein „wirksames und umweltverträgliches“ Mittel zur Bekämpfung des Schädlings verboten. Dafür habe es keinerlei fachlich fundierte Gründe gegeben, so die Klageschrift der Landwirte. Durch das „rechtswidrige Verbot“ sei ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Der Einsatz konventioneller Pflanzenschutzmitteln habe sich dagegen als wenig wirksam erwiesen.

Auch 2010 sind weitere Klagen von Landwirten zu erwarten, sollte die Bundesregierung am Verbot von MON810 festhalten. Doch auf Dauer dürfte das schwierig sein: Inzwischen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine erneute Sicherheitsüberprüfung von MON810-Mais abgeschlossen. Unter Berücksichtigung neuer Untersuchungen sieht die EFSA keine Hinweise für schädliche Umweltauswirkungen.

Auch Anti-Gentech-Gruppen wie Greenpeace erhöhen den Druck auf die Bundesregierung: Mit Unterschriftensammlungen und Protestaktionen wollen sie ein dauerhaftes Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen durchsetzen.