Umweltverbände: Klage gegen Amflora vor dem Europäischen Gerichtshof

(11.05.2010) Mehrere Umweltverbände wollen gegen die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Ende 2011 gerechnet. Noch ist allerdings nicht klar, ob die Klage überhaupt angenommen wird.

Mehr als vierzig Verbände und Firmen wollen die Anfang März erteilte Anbaugenehmigung für die gentechnisch veränderte Stärkekartoffel Amflora zu Fall bringen. Zunächst haben sie Widerspruch gegen die von der EU-Kommission ausgesprochene Zulassung eingereicht. Wenn dieser erwartungsgemäß abgelehnt wird, wollen die Verbände vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Nimmt das Gericht die Klage an, kann das eigentliche Verfahren beginnen.

Kartoffelauspflanzung Amflora

Ausgeplanzt. Auf dem einzigen Amflora-Feld in Deutschland sind die Kartoffeln bereits in der Erde.

Foto: BASF

Die Klage der Verbände stützt sich vor allem auf das in der Amflora-Kartoffel verwendete Antibiotikaresistenz- Markergen. Eine Übertragung dieses Gens auf Bakterien sei nicht ausgeschlossen. Daher bestehe die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle Krankheitserreger verlieren könnten, sagte der Vorsitzende des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) Hubert Weiger.

Die Zulassung von Amflora verstoße daher gegen die geltenden europäischen Rechtsvorschriften zur Grünen Gentechnik, so der juristische Berater der Verbände Christoph Palme. Die EU Freisetzungsrichtlinie (2001/18) verbiete seit 2005 die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Antibiotikaresistenz-Markern.

Allerdings werden in der Richtlinie nicht alle in gv-Pflanzen verwendeten Markergene für unzulässig erklärt, sondern nur solche, „die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können“ (Artikel 4). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere wissenschaftliche Institutionen haben sich wiederholt mit der Frage beschäftigt, ob diese Einschränkung auf das in der Amflora-Kartoffel verwendete nptII-Markergen - eine Resistenz gegen das Antibiotikum Kanamycin - zutrifft.

Zuletzt hatte die EU-Kommission im Mai 2008 bei der EFSA eine „konsolidierte, wissenschaftliche Einschätzung“ der beiden Expertengremien für Gentechnik (GMO) und Biologische Gefahren (BIOHAZ) angefordert. Im Sommer 2009 wurde das Gutachten veröffentlicht. Es kam zu dem Ergebnis, dass „negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ als Folge der Verwendung von Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen „den derzeitigen Erkenntnissen zufolge unwahrscheinlich sind“. Eine Übertragung eines Markergens von gv-Pflanzen auf Bakterien sei bisher weder unter natürlichen Bedingungen, noch im Labor nachgewiesen worden. Nur wenn sich ein solcher „horizontaler Gentransfer“ tatsächlich ereignet, könnte die Resistenz gegen Antibiotika von gv-Pflanzen auf Krankheitserreger übertragen werden.