USA: Gericht lockert Anbauverbot von gentechnisch veränderter Alfalfa

(22.06.2010) Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Alfalfa (Luzerne) teilweise aufgehoben. Die amerikanische Landwirtschaftsbehörde USDA rechnet mit einer völligen Freigabe des Anbaus innerhalb des nächsten Jahres.

Der Oberste Gerichtshof entschied mit einer Mehrheit von sieben zu eins Stimmen, das 2007 von einem kalifornischen Gericht verhängte Anbauverbot sei unverhältnismäßig. Richter Charles Breyer habe seine Entscheidungskompetenz überschritten, als er den Anbau von gv-Alfalfa mit der Begründung untersagte, von den Behörden sei keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs kann die USDA nun den Anbau von gv-Alfalfa unter kontrollierten Bedingungen erlauben. Eine vollständige Freigabe ist jedoch weiterhin erst nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung möglich.

Einen umfangreichen Ergebnisbericht über diese Prüfung hatte die USDA bereits Ende 2009 veröffentlicht. Nun müssen noch andere Behörden Stellungnahmen abgeben. Nach der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof stellte die USDA eine „Deregulierung“ von gv-Alfalfa innerhalb eines Jahres in Aussicht.

Die vom Agrobiotech-Unternehmen Monsanto entwickelte gv-Alfalfa verfügt über eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat (RoundupReady).

In den USA ist Alfalfa oder Luzerne die Nutzpflanze mit der viertgrößten Fläche. Sie wird in fast allen Bundesstaaten auf über neun Millionen Hektar als Futter für Milchkühe und Mastrinder angebaut. Allerdings ist die Ernte oft mit Wildpflanzen verunreinigt, was die Qualität des Futters hinsichtlich Geschmack, Energie-, und Nährstoffgehalt verringert. Mit den Unkräutern gelangen Stoffe ins Futter, die für Nutztiere gesundheitsschädlich sein können.

Das System aus herbizidresistenter gv-Alfalfa und dem dazu passenden Komplementärherbizid soll eine wirksame Bekämpfung unerwünschter Beikräuter ermöglichen. Wie alle Hülsenfrüchte kann auch Alfalfa mit Hilfe von Bakterien den Stickstoff aus der Luft aufnehmen. Eine Düngung ist daher nicht erforderlich. 2006 wurde gv-Alfalfa in den USA auf einer Fläche von achtzig- bis hunderttausend Hektar angebaut.

Monsanto wertete die Entscheidung des Obersten Gerichts als „Erfolg“ und kündigte an, sich bei der USDA für einen begrenzten Anbau noch vor Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung einsetzen zu wollen. Dem widersprachen die Anwälte der Umweltorganisationen, die gegen die Freigabe von gv-Alfalfa geklagt hatten. Ein Verkauf des Saatguts sei weiterhin verboten und kein Farmer könne gv-Alflafa anbauen, erklärten sie vor der Presse.