WTO: EU verliert im Handelskonflikt um GVO

(07.02.2006) Die Welthandelsorganisation (WTO) hat der Klage der USA, Argentiniens und Kanadas gegen die EU entsprochen. Die drei Länder hatten 2003 Klage eingereicht, das bis 2004 in der EU geltende Zulassungsmoratorium für gv-Pflanzen und GVO-Produkte sei ein nicht zulässiges Handelshemmnis.

Einfuhrverbote aufgrund von Sicherheitsbedenken sind nach den WTO-Verträgen nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind und keinen Handelspartner diskriminieren.

Das aus neutralen Fachleuten unter Leitung des Schweizers Christian Häberli vom Bundesamt für Landwirtschaft (Bern) zusammengesetzte WTO-Schiedsgericht übergab den streitenden Parteien heute seinen Zwischenbericht. Die genaue Begründung des Schiedsspruchs wird erst mit dem Endbericht veröffentlicht, der voraussichtlich Ende März vorliegen wird. Anschließend können beide Parteien Einsprüche einlegen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. Bleibt es bei der Entscheidung, kann die EU innerhalb einer von der WTO gesetzten Frist das Urteil umsetzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, können Sanktionen, etwa Strafzölle verhängt werden.

Die EU hat das GVO-Zulassungsmoratorium 2004 beendet. Dennoch wurde die Klage aufrecht erhalten. Betroffen von der WTO-Entscheidung sind vor allem nationale Verbote gegen GVO-Produkte, die mehrere EU-Länder, darunter auch Deutschland, unter Berufung auf „Schutzklauseln“ erlassen haben. Die Klage richtete sich auch gegen die in der EU geltenden Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel. Diese werden in dem WTO-Urteil jedoch nicht beanstandet.