Große Koalition: Neue Haftungsregelung beim Anbau von gv-Pflanzen

(28.10.2005) Bei ihren Koalitionsgesprächen haben sich CDU/CSU und SPD offenbar auf eine Änderung des Gentechnik-Gesetzes verständigt. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, sollen vor allem die derzeit geltenden Haftungsregelungen entschärft werden.

Künftig soll ein gv-Pflanzen anbauender Landwirt nur noch dann für wirtschaftliche Schäden durch Auskreuzung haften, wenn er schuldhaft gegen Auflagen und Vorschriften verstoßen hat. Für den Fall, dass kein einzelner Verursacher identifiziert werden kann, sollen Schäden aus einem Haftungsfond beglichen werden. Als Einzahler in den Fonds sind Saatgutunternehmen und andere Wirtschaftsbeteiligte vorgesehen. Bund oder Ländern werden sich an dem Haftungsfond nicht beteiligen. Offiziell wurden diese Ergebnisse bisher nicht bestätigt.