Zweites Gentechnik-Gesetz gescheitert

(14.06.2005) Das zweite Gentechnik-Gesetz ist an grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen rot-grüner Regierungskoalition und der unionsgeführten Mehrheit des Bundesrates gescheitert. Am Montag gab die zuständige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses den Versuch auf, einen Kompromiss zu finden.

Eine Verabschiedung des Gesetzes vor den geplanten Bundestagswahlen im Herbst ist damit nicht mehr zu erwarten.

Sollte es zu einem Regierungswechsel in Berlin kommen, wollen CDU/CSU und FDP das bestehende Gentechnik-Gesetz überarbeiten. Allerdings beginnt nach der Neuwahl des Bundestages das Gesetzgebungsverfahren wieder von vorn. Es erscheint fraglich, ob ein verändertes Gentechnik-Gesetz mit Erleichterungen für den Anbau von gv-Pflanzen bis zur Aussaat 2006 rechtsgültig sein kann. Damit bleibt das von Rot-Grün durchgesetzte Gentechnik-Gesetz mit seinen umstrittenen Vorschriften in Kraft, etwa zum öffentlichen Standortregister für Felder mit gv-Pflanzen oder zur verschuldensunabhängigen Haftung für Schäden durch Auskreuzung.

Mit dem nun gescheiterten zweiten Änderungs-Gesetz sollten jene Teile des Gentechnik-Gesetzes neu geregelt werden, welche in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, etwa Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen und Laboren. Die Mehrheit im Bundesrat wollte dem Änderungs-Gesetz jedoch nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig einzelne Vorschriften des bereits rechtskräftigen Gentechnik-Gesetz revidiert würden. Union und FDP wollen vor allem die rigiden Haftungsvorschriften durch ein „praktikables“ Koexistenzkonzept ersetzen. Als Vorbild gilt die in den Niederlanden erzielte Vereinbarung für Anbauregeln von gv-Pflanzen.