Ein Jahr neue Kennzeichnung: Alles wie gehabt

(17.04.2005) Vor einem Jahr, am 18. April 2004, traten in der EU die neuen, erweiterten Bestimmungen zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel in Kraft. Viele hatten erwartet, dass die Konsumenten beim Einkauf nun verstärkt auf gekennzeichnete Produkte stoßen würden.

Doch geändert hat sich wenig: Produkte mit Kennzeichnung sind exotische Ausnahmen – zumindest in Deutschland. Der Lebensmittelwirtschaft ist es überwiegend gelungen, weiterhin mit nicht-kennzeichnungspflichtigen Rohstoffen auszukommen.

Allerdings fallen zwei bedeutende Anwendungen der Gentechnik nicht unter die Kennzeichnungsbestimmungen: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die gv-Futtermittel erhalten haben, sowie Enzyme, die mit gv-Mikroorganismen gewonnen werden.

Nach wie vor gibt es unterschiedliche Auffassung über die Reichweite der Kennzeichnung: Strittig ist etwa, ob etwa bestimmte Zutaten und Zusatzstoffe, die in mehreren Verarbeitungsschritten aus gentechnisch verändertem Mais oder Sojabohnen hergestellt werden, auf dem Etikett zu kennzeichnen sind oder nicht. Ausgeklammert sind vorerst auch Zusatzstoffe und Vitamine, die mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden.

Ende des Jahres wird die EU-Kommission einen Erfahrungsbericht zur neuen Kennzeichnung vorlegen. Spätestens dann wird sich zeigen, ob die Vorschriften geändert oder präziser formuliert werden müssen.