Grünes Licht für gentechnische Produktionsanlagen

(10.03.2005) Die Genehmigung von Anlagen, in denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen Enzyme und Lebensmittelzusatzstoffe produzieren, soll erleichtert werden. Bei der Anhörung zum zweiten Gentechnik-Gesetz im Deutschen Bundestag sprach sich BMVEL-Staatssekretär Müller für die im Gesetz vorgesehene Absenkung von Sicherheitsauflagen aus.

Produktionsanlagen der untersten Sicherheitsstufe (ohne Risiko) werden im neuen Gentechnik-Gesetz von einer Genehmigungspflicht befreit.

In zweiten Gentechnik-Gesetz sind jene Fragen der Gentechnik geregelt, bei denen eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Die nicht-zustimmungspflichtigen Gentechnik-Vorschriften sind im ersten Gentechnik-Gesetz enthalten, das sie rotgrüne Regierungskoalition bereits ohne den Bundesrat beschlossen hat. Einige Bundesländer haben angekündigt, ihre Zustimmung zum zweiten Gentechnik-Gesetz von Änderungen beim ersten abhängig zu machen. Insbesondere die Vorschriften zum Standortregister und zur Haftung stehen damit erneut zur Diskussion.

Bei der Förderung der „Weißen Biotechnologie“ kann sich die Bundesregierung auf ein gerade veröffentlichtes Gutachten des Umweltbundesamtes stützen, das wirtschaftliche und ökologischen Vorteile biotechnischer Verfahren bei der Herstellung von Enzymen und Wirkstoffen aufzeigt. Noch vor wenigen Jahren hatte Grüne und Gentechnik-Kritiker den Einsatz von gv-Mikroorganismen bei der Herstellung von Enzymen, Wirkstoffen und Arzneimitteln als zu riskant abgelehnt, da sie immer mit deren Freisetzung in die Umwelt verbunden sei.