Überwachung 2013: Spuren von Gentechnik-Soja in vielen Lebensmitteln - auch in „Ohne-Gentechnik“-Produkten

(09.09.2014) In jedem fünften sojahaltigen Lebensmittel, aber in nur noch 1,5 Prozent der untersuchten Maiserzeugnisse fanden sich Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen. Im Vergleich mit den Vorjahren ein insgesamt abnehmender Trend. Nur vereinzelt gab es Verstöße gegen die Kennzeichnungs-Vorschriften sowie Funde nicht-zugelassener GVO. Auch „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukte wurden in einzelnen Bundesländern untersucht mit dem Ergebnis, dass auch solche Produkte oft nicht gentechnik-frei sind.

Soja und Mais: Anteil der GVO-positiven Proben

Ergebnis der Lebensmittel-überwachung 2013 aus bislang zehn Bundesländern: Anteil der GVO-positiven Proben bei soja- und maishaltigen Lebensmitteln. Nur vereinzelt wurden Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften festgestellt.

Stand: 08.09.2014

ohne Gentechnik

Auch „Ohne-Gentechnik“-Produkte nicht immer gentechnikfrei: In Bayern und Baden-Württemberg wurden GVO-Spuren in „Ohne-Gentechnik- und Bioprodukten gefunden.

Honig

Importhonige aus Nicht-EU-Ländern: Oft werden Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Raps gefunden.Sind diese Pflanzen in der EU nicht zugelassen, gilt „Nulltoleranz“, der Honig muss aus dem Verkehr gezogen werden.Da auch der Pollen von gv-Pflanzen nun wieder als „natürlicher Bestandteil“ von Honig und damit als „zufällige, technisch unvermeidbare“ Beimischung gilt, muss Honig mit Pollen aus gv-Pflanzen in der Regel nicht gekennzeichnet werden, da der Pollenanteil im Honig unterhalb des Schwellenwertes für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent liegt.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder wurden auch 2013 bislang mehr als dreitausend Lebensmittelproben daraufhin geprüft, ob in ihnen Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen zu finden sind. Finden die Kontrolleure Spuren von gv-Pflanzen, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, dann sind die entsprechenden Erzeugnisse nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden, unabhängig davon wie viel gefunden wurde. Handelt es sich um zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) - meistens gv-Soja oder gv-Mais -, dann müssen die Kontrolleure prüfen, ob die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent dürfen zufällige, technisch unvermeidbare Bestandteile enthalten sein. In der Regel sind aber nur geringe Spuren nachweisbar, die meist unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liegen.

Für das Jahr 2013 liegen bislang Daten von zehn Bundesländern vor. Es wurden etwa 1000 sojahaltige Lebensmittel sowie 600 Maisprodukte untersucht. 21 Prozent der Sojaprodukte waren GVO-positiv, bei den Maiserzeugnissen waren es nur noch 1,5 Prozent.

Auch 2013 waren Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften die Ausnahme. Lediglich bei zwei Maiserzeugnissen in Nordrhein-Westfalen wurden GVO-Bestandteile über 0,9 Prozent gefunden. In Baden-Württemberg enthielten Reisnudeln mit Maisanteil aus Taiwan gentechnisch veränderten Mais in Anteilen von über zehn Prozent.

Bei den sojahaltigen Lebensmitteln wurden 2013 bislang keine Verstöße gegen die Kennzeichnungsregeln festgestellt.

In einigen Proben wurden Spuren nicht zugelassener gv-Pflanzen nachgewiesen. So wurden in Leinsamen Spuren von gv-Leinsamen (Nordrhein-Westfalen 1), in Senf als sogenannte „botanische Verunreinigung“ Raps GT73 (Rheinland-Pfalz 1) gefunden. In Sachsen waren zwei von drei Papaya-Proben gentechnisch verändert.

Nur noch wenige Bundesländer führten spezielle Untersuchungsprogramme mit Honig durch. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) aus September 2011 ist Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig nur dann erlaubt, wenn die betreffende Pflanze in der EU ohne Einschränkung als Lebensmittel zugelassen ist. In einigen für Europa wichtigen Erzeugerländern in Nord- und Südamerika werden großflächig gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Für einige dieser gv-Pflanzen gibt es keine entsprechende EU-Zulassung. Bei den GVO-Spuren, die in Honig nachgewiesen wurden, handelte es sich aber in allen Fällen um zugelassene gv-Sojabohnen.

Einige Bundesländer haben „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukte unter die Lupe genommen. In Bayern wiesen 15 Prozent der „Ohne-Gentechnik“- Produkte (11 von 106, davon 63 Bioprodukte) geringe Gentechnik-Spuren auf, in Baden-Württemberg waren sogar 23 Prozent (15 von 65) der untersuchten sojahaltigen Bioprodukte nicht gentechnikfrei. In Thüringen fanden sich hingegen keine Gentechnik-Spuren in „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukten. Hier war allerdings der Probenumfang mit sechs Proben auch sehr gering.