Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen: Schmidt will die Bundesländer entscheiden lassen

(23.02.2015) In Deutschland soll die Entscheidung über mögliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen den Bundesländern überlassen bleiben. Bundeslandwirtschaftminister Christian Schmidt (CSU) kündigte eine entsprechende Ergänzung des Gentechnik-Gesetzes an. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will dagegen bundesweite Verbote und keinen „Flickenteppich“.

Christian Schmidt

Christian Schmidt (CSU), Bundeslandwirtschafts- minister: Rechtssichere Anbauverbote nur, wenn die Entscheidung bei den Bundesländern liegt.

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Barbara Hendricks

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD): Bundesweite Anbauverbote, kein Flickenteppich.

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Schmidt sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, „die geplanten Anbauverbote sollten einer gerichtlichen Überprüfung standhalten“. Das sei eher zu gewährleisten, wenn die Entscheidungen auf Länderebene verlagert werden.

Derzeit werde eine Änderung des Gentechnik-Gesetzes innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, mit der die in der EU beschlossene Ausstiegklausel beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen umgesetzt werden soll, sagte Schmidt. Bis zum Herbst solle das neue Gentechnik-Gesetz in Kraft treten.

Damit werde eine rechtliche Basis geschaffen, „auf der Landesregierungen und andere Behörden Anbauverbote erlassen können“.

Doch Kritik an Schmidts Vorschlag kam nicht nur von den grünen Agrarministern der Bundesländer, sondern auch von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Sie strebe weiterhin eine bundesweit einheitliche Regelung an, sagte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Tageszeitung taz. Nur so „können wir einen Flickenteppich verhindern“.

Auch Schmidt hatte sich bisher für bundesweite Verbote ausgesprochen. Allerdings hatte sich herausgestellt, dass es dafür an rechtlich fundierten Begründungen fehlte. Denn gerade die „starken“ Kriterien, die die von EU-Ministerrat und EU-Parlament beschlossene Änderung der EU-Regularien als mögliche Gründe auflistet, beziehen sich eher auf regionale Gegebenheiten. Dazu zählen etwa „sozioökonomische Auswirkungen“ auf eine „klein strukturierte Landwirtschaft“ oder „Belange der Raumordnung“.

Bundesweite Verbote müssten sich auf eher diffuse Gründe wie „agrarpolitische Ziele“ oder die „öffentliche Ordnung“ stützen und dürften bei Klagen von Landwirten oder Saatgutunternehmen vor Gericht nur schwer Bestand haben. Denn - und darauf hatte auch Landwirtschaftsminister Schmidt hingewiesen - bei den geplanten Anbauverboten müssten auch „Grundrechte wie Schutz des Eigentums und Freiheit der Berufsausübung“ beachtet werden.