Sicherheit von Gentechnik-Mais MON810: Behörden in Frankreich sind sich nicht einig

(23.12.2009) Weitere Forschungen zur Umweltsicherheit von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810 hat das französische Biotechnologie-Komitee gefordert. Seine am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme hat eine erneute Diskussion um den derzeit in Frankreich verbotenen MON810-Mais ausgelöst. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Fortbestand des 2009 verhängten Anbauverbots ab.

Die französische Regierung hatte das mit dem neuen nationalen Gentechnik-Gesetz eingerichtete HCB-Komitee (Haute Conseil des Biotechnologies) um eine Stellungnahme zu MON810-Mais gebeten. Im Januar 2008 hatte Frankreich die EU-Zulassung für den Anbau von MON810 ausgesetzt. Demnächst wird die EU die wissenschaftliche Begründung des Verbots überprüfen.

Zudem tritt das Verfahren zur Neu-Zulassung von MON810-Mais in die entscheidende Phase. Die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte in mehreren Stellungnahmen bestätigt, dass es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die nationale Anbauverbote rechtfertigten oder gegen eine erneute Anbau-Zulassung von MON810 sprechen könnten.

In seiner Stellungnahme für die Regierung fordert das HCB-Komitee weitere Forschung zur Umweltsicherheit von MON810, vor allem zu möglichen schädlichen Einwirkungen auf Nicht-Zielorganismen und zur Entwicklung von Resistenzen bei Schädlingen. „Um herauszufinden, ob der Anbau von MON810-Mais zu einer nennenswerten Zu- oder Abnahme von Nicht-Zielorganismen führt, gibt es keinen andere Möglichkeit als mehrjährige Beobachtungsprogramme durchzuführen“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus der HCB-Stellungnahme.

Offenbar gehen auch innerhalb des HCB-Komitees die Meinungen auseinander. Bei einer Abstimmung in einem Unterausschuss mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden gab es nur ein knappe Mehrheit von 14 zu elf Stimmen für die Auffassung, dass der Anbau von Bt-Mais „mehr Nachteile als Vorteile“ habe.

Keine Bedenken gegen MON810-Mais hat dagegen die nationale französische Behörde für Lebensmittelsicherheit AFSSA. Sie kommt in ihrer gleichzeitig mit der HCB-Stellungnahme veröffentlichten Gutachten zu dem Ergebnis, dass MON810-Mais für die Gesundheit von Mensch und Tier genau so sicher sei wie herkömmlicher Mais.

Auch in Deutschland ist es noch nicht eindeutig geklärt, ob das im April 2009 von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verhängte Anbauverbot für MON810-Mais auch 2010 Bestand hat. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-gelbe Koalition in Berlin darauf verständigt, die Entscheidung den Gerichten zu überlassen. Ein erstes Urteil könnte im Februar ergehen. Selbst wenn das MON810-Verbot aufgehoben werden sollte, käme es für die interessierten Landwirte zu spät, denn bis drei Monate vor der Aussaat müssen alle für gentechnisch veränderte Pflanzen vorgesehenen Flächen in das amtliche Standortregister eingetragen werden. Anmeldungen für MON810-Flächen nimmt das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz derzeit nur unter Vorbehalt entgegen.