Cartagena-Protokoll: Eindeutige GVO-Kennzeichnung ab 2012

(18.03.2006) Ab 2012 müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die sich anteilig in Agrar-Massenlieferungen befinden, im internationalen Handel eindeutig und präzise gekennzeichnet werden.

Mit diesem Ergebnis ging die dritte Konferenz der Vertragsstaaten zum Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit am 17. März im brasilianischen Curitiba zu Ende.

Die GVO-Kennzeichnung in grenzüberschreitenden Agrarlieferungen ist im Rahmen des Cartagena-Protokolls bisher nicht abschließend geregelt. Während Produkte wie etwa Saatgut, die aus vermehrungsfähigen GVOs bestehen, eindeutig zu kennzeichnen sind, können mögliche GVO-Anteile in Agrarlieferungen mit dem Hinweis „….kann GVOs enthalten“ deklariert werden. Weder muss die betreffende gv-Pflanze (Event) genannt werden, noch die Höhe des GVO-Anteils.

Im letzten Jahr scheiterte ein Versuch, die Kennzeichnungsregeln des Cartagena-Protokolls präziser zu fassen. Nach langen Verhandlungen wurde nun in Curitiba ein Kompromiss erzielt. Künftig ist eine verbindliche Kennzeichnung „enthält GVO“ vorgeschrieben. Die lange Übergangszeit bis 2012 ermöglicht es den Exportländern, sich auf die veränderten Anforderungen einzustellen. Die Identifizierung der in Agrarexporten enthaltenen GVOs solle „nach den technischen Möglichkeiten jeden Landes“ erfolgen, heißt es in der Vereinbarung.

Das Cartagena-Protokoll ist eine völkerrechtlich bindendes Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Handel mit GVOs. Es ist seit 2003 in Kraft und wurde bisher von 132 Staaten unterzeichnet. Einige große Exportländer wie USA, Kanada oder Argentinien, in denen großflächig gv-Pflanzen angebaut werden, sind dem Protokoll nicht beigetreten.