Mexiko: Gesetz lässt gv-Pflanzen grundsätzlich zu

(21.02.2005) Trotz heftiger Proteste von Umweltverbänden hat der mexikanische Senat einem Gesetz zugestimmt, mit dem Handel und Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich erlaubt werden. Präsident Vicente Fox hat angekündigt, das Gesetz in Kürze zu unterzeichnen.

Voraussetzung für eine Zulassung von gv-Pflanzen ist eine Sicherheitsbewertung nach internationalen Standards.

Vor einigen Jahren hatte es in Mexiko heftige Auseinandersetzungen um gv-Mais gegeben. Bei Untersuchungen fanden sich Hinweise für eine ungewollte Ausbreitung von gv-Mais in traditionellen mexikanischen Landsorten. Vermutlich hatten Landwirte gv-Maiskörner illegal zur Aussaat verwendet, die in Lebens- und Futtermittelimporten aus den USA enthalten waren. Nach einem Bericht der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA, zu der neben USA und Kanada auch Mexiko gehört, ist derzeit nicht abzusehen, ob die Ausbreitung von gv-Mais die biologische Vielfalt der Maissorten in Mexiko gefährdet. Der NAFTA-Report empfahl, vorsorglich nur gemahlenen Mais einzuführen. Der Anbau von gv-Mais ist derzeit in Mexiko nicht erlaubt.

Mexiko verfügt nun über einen Rechtsrahmen, der die Nutzung von gv-Pflanzen regelt. Eine automatische Zulassung von gv-Pflanzen ist damit nicht verbunden. Mexiko hat das internationale Protokoll über die Biologische Sicherheit (Cartagena Protocol) unterzeichnet.