Gentechnik-Gesetz: Aigner kündigt Änderung an

(13.08.2010) Das Gentechnik-Gesetz wird erneut geändert. Im Herbst will Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) einen ersten Entwurf vorlegen. Danach sollen die Bundesländer eigene Koexistenzregeln festlegen können. Bayern will auf diesem Weg ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen durchsetzen.

Das zuletzt 2008 novellierte Gentechnik-Gesetz soll erneut geändert werden. Künftig sollen die Bundesländer das Recht erhalten, Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen vorschreiben zu können.

Noch im Herbst wolle das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorlegen, sagte eine Sprecherin und verwies auf eine entsprechende Passage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP. Zuvor hatte der bayerische Umweltminister Markus Söder gefordert, bis zur Aussaat im nächsten Frühjahr müsse das Gentechnik-Gesetz novelliert sein.

Wie mehrfach angekündigt will die bayerische Landesregierung anschließend die Mindestabstände zwischen Feldern „mit“ und „ohne Gentechnik“ drastisch vergrößern, so dass ein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der kleinteiligen Landwirtschaft Bayerns faktisch unmöglich wird. Derzeit gelten bundesweit einheitliche Mindestabstände bei Mais von 150 Metern, bei ökologischem Anbau 300 Metern. Für Kartoffeln sind bisher keine Mindestabstände festgelegt.

Aigner und die CSU wollen die Spielräume nutzen, die ihnen die am 13. Juli 2010 von der EU-Kommission beschlossenen neuen EU-Leitlinien zur Koexistenz eröffnet haben. Danach ist es den Mitgliedsstaaten freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die Koexistenz sicherstellen wollen. Zumindest für bestimmte Regionen sind künftig auch Anbauverbote möglich. Der Schutzanspruch der „gentechnikfreien“ Landwirtschaft vor GVO-Einträgen wird nun deutlich höher bewertet: Während bisher „zufällige, technisch unvermeidbare“ Anteile von zugelassenen gv-Pflanzen bis 0,9 Prozent toleriert werden mussten, können künftig auch weitaus geringere GVO-Einträge als „wirtschaftlicher Schaden“ angesehen werden.

Ob sich Aigner und die CSU mit ihren Forderungen durchsetzen können, bleibt abzuwarten. So hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen das Vorhaben der EU-Kommission ausgesprochen, die Entscheidung über den Anbau von gv-Pflanzen den Mitgliedsstaaten zu überlassen und die damit verbundene „Aufweichung des Binnenmarkts“ kritisiert. Auch die FDP „steht für eine pauschale Verbotspolitik nicht zur Verfügung“, so Christel Happach-Kasan, Landwirtschaftssprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Sie mahnte an, Koexistenzregeln „wissenschaftsbasiert zu gestalten“.

Zudem könnte ein über verschärfte Koexistenzregeln durchgesetztes Anbauverbot für gv-Pflanzen auch juristisch fragwürdig sein. Eine Land, das sich zur „gentechnikfreien Zone“ erklärt, verstoße „gegen Grundrechte wie Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit der Landwirte“, aber auch gegen die Warenverkehrsfreiheit, sagte der Passauer Europarechtler Prof. Hans-Georg Dederer in einem Gespräch mit biosicherheit.de. Ein Anbauverbot lasse einen „gerechten, für alle Seiten schonenden Ausgleich“ und eine Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen vermissen. Allenfalls in Regionen, in denen Saatgut vermehrt wird, könne ein Anbauverbot angemessen sein, um GVO-Einkreuzungen in Saatgut auszuschließen.