UN-Konferenz in Bonn: Gentechnik-Haftung kommt, aber erst in zwei Jahren

(17.05.2008) In Bonn ist am Freitag die vierte Vertragsstaatenkonferenz des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit zu Ende gegangen. Grundsätzlich soll eine Haftung im internationalen Handel mit GVOs im Protokoll verankert werden. Bis zur nächsten Konferenz 2010 in Japan soll eine Arbeitsgruppe konkrete Regelungen dazu ausarbeiten. Mit diesem Kompromiss konnte ein Scheitern der Konferenz in Bonn vermieden werden.

„Mit der politischen Einigung auf eine rechtlich bindende Regelung haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Damit ist eine angemessene Umsetzung des Protokolls für die nächsten zwei Jahre gewährleistet.“ Ursula Heinen, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium und Vorsitzende der Konferenz wertete das Ergebnis als Erfolg.

Vor allem Japan und einige anderen Länder wie Brasilien hatten sich lange gegen die Aufnahme verbindlicher Regelungen zur Haftung in das Cartagena-Protokoll gesperrt. Die Alternative, dass bei Schadensfällen die beteiligten Länder die zivilrechtlichen Entscheidungen ihrer Gerichte gegenseitig anerkennen, wurde vor allem von der EU abgelehnt.

Da auf UN-Ebene Entscheidungen über völkerrechtlich verbindliche Regeln nur einstimmig möglich sind, ist die Suche nach Kompromissformeln oft schwierig. Auch Ahmed Djoghlaf, Exekutivsekretär der UN-Konvention für biologische Vielfalt bezeichnete das am Freitag Nachmittag angenommene Abschlussdokument als Erfolg. Ein Anspruch auf Entschädigung bei Schäden durch eingeführte GVO wird darin grundsätzlich anerkannt. Die eingesetzte Arbeitgruppe hat nun zwei Jahre Zeit, konkrete Regelungen auszuarbeiten, die dann in das Cartagena-Protokoll aufgenommen werden sollen.

Über einige Grundsätze hat man sich bereits verständigt. So soll die Beweispflicht beim Geschädigten liegen. Er muss belegen, dass ein festgestellter Biodiversitätsschaden - etwa die Verdrängung von einheimischen Arten - eindeutig auf die Nutzung des eingeführten GVO zurückzuführen ist. In solchen Fällen soll der geschädigte Staat gegenüber dem Verursacher Entschädigungszahlungen beanspruchen können.

Umweltverbände zeigten sich enttäuscht vom Ergebnis der Konferenz. Sie habe versäumt, Regelungen zu verabschieden, um Gentechnik-Konzerne zur Verantwortung für mögliche Schäden an der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu ziehen. „Nun wird weitere zwei Jahre verhandelt“, sagte eine Sprecherin von Greenpeace International.