Lebensmittelüberwachung Gentechnik: Nur noch jedes fünfte Soja-Produkt mit Gentechnik-Spuren

Lebensmittelüberwachung 2013: Nur noch jedes fünfte Soja-Produkt mit Gentechnik-Spuren

Auch 2013 wurden wieder mehr als dreitausend Lebensmittelproben auf Bestandteile gentechnisch veränderter (gv-)Pflanzen untersucht. Jedes fünfte Sojaprodukt war „GVO-positiv“. Auch in Importhonigen fanden sich wieder Spuren von gv-Soja, allerdings wurden viel weniger Honige untersucht. Bei Mais wurden die Kontrolleure nur bei ein bis zwei Prozent der Proben fündig. Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften gab es nur vereinzelt und auch Funde nicht-zugelassener GVO blieben 2013 die Ausnahme. In drei Bundesländern wurden nicht-zugelassene gv-Papayas gefunden. Auch „Ohne Gentechnik“- und Bioprodukte erwiesen sich als nicht immer gentechnik-frei.

Soja und Mais: Anteil der GVO-positiven Proben Ergebnisse bundesweit, Angaben in Prozent

Soja und Mais: Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht

Ergebnisse bundesweit, absolute Zahlen

Die für jedes Jahr angegebenen Zahlen fassen die Ergebnisse der Bundesländer zusammen, soweit sie bis Ende des nachfolgenden Jahres vorliegen. Die Zahlen für 2013 basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 14 Bundesländern. Die Gesamtzahl der ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1350, bei maishaltigen 787. (Stand: 31.12.2014)

Kaum Verstöße gegen die Kennzeichnungsregeln.

Jährlich untersuchen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer mehr als dreitausend Lebensmittel. Sie prüfen, ob in ihnen Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorhanden sind.

Handelt es sich um zugelassene GVO - meistens gv-Soja oder gv-Mais, dann müssen die Kontrolleure prüfen, ob die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent dürfen zufällige, technisch unvermeidbare Bestandteile enthalten sein.

GVO-Anteile und Kennzeichnung

GVO-Anteil (in %)

Kennzeichnung

über 0,9 %

ja

0,1-0,9 %

nein, wenn technisch unvermeidbar; weitere Kontrollen beim Hersteller/ Importeur

kleiner 0,1%

nein

Gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen sind.

Bei GVO-Anteilen um 0,1 Prozent gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um „zufällige, technisch unvermeidbare“ und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 Prozent müssen die Hersteller oder Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben.

Nicht zugelassene GVO: Produkte werden vom Markt genommen, wenn GVO nachweisbar (kein Schwellenwert).

Verstöße gegen die Kennzeichnungs-vorschriften beschränkten sich 2013 auf sehr wenige Ausnahmen. In Nordrhein-Westfalen (2) und Hessen (1) wurden maishaltige Nahrungsmittel mit einem GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent gefunden. In Baden-Württemberg enthielten Reisnudeln mit Maisanteil aus Taiwan gentechnisch veränderten Mais in Anteilen von über zehn Prozent.

Bei sojahaltigen Lebensmitteln wurde der Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent nur in einem Fall in Berlin-Brandenburg überschritten.

Wenn der GVO-Anteil über dem Kennzeichnungsschwellenwert liegt, handelt es sich häufig um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird.

Im Allgemeinen sind Lebensmittel mit einer GVO-Kennzeichnung in Deutschland nur selten zu finden. Sie werden von den Kontrolleuren nicht systematisch geprüft. Meist handelt es sich um sojahaltige Erzeugnisse wie zum Beispiel Sojaöl aus dem Asia-Shop oder Nahrungsergänzungsmittel mit Sojalecithin.

Vereinzelt Funde nicht-zugelassener GVO

Finden die Kontrolleure Spuren von gv-Pflanzen, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, dann sind die entsprechenden Erzeugnisse nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden, unabhängig davon wie viel gefunden wurde.

In einigen Proben wurden Spuren nicht zugelassener gv-Pflanzen nachgewiesen. So wurden in Leinsamen Spuren von gv-Leinsamen gefunden (Nordrhein-Westfalen 1), in Senf als sogenannte „botanische Verunreinigung“ Raps GT73 (Rheinland-Pfalz 1), in zwei Diätdrinks noch nicht zugelassene gv-Soja MON87705 (Berlin-Brandenburg)

In drei Bundesländern wurden nicht zugelassene gv-Papaya gefunden, in Hamburg und Sachsen jeweils zwei, in Hessen waren 55 von insgesamt 272 Proben GVO-positiv. Die beanstandeten Früchte stammten alle aus Thailand, 50 Prozent der kontrollierten thailändischen Papaya waren gentechnisch verändert. Auch in Thailand sind gv-Papaya nicht zugelassen.

Geringe GVO-Spuren: In vielen Produkten nachweisbar, aber nicht kennzeichnungspflichtig.

Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln lag 2013 bei 19 Prozent - ein ähnliches Ergebnis wie schon in den Vorjahren. In der Regel werden nur sehr geringe GVO-Spuren unterhalb der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent gefunden.

Zwischen den Bundesländern gab es große Unterschiede. So enthielten in Thüringen nur 7 Prozent der sojahaltigen Proben GVO-Spuren, in Baden-Württemberg 27 Prozent, im Saarland 48 Prozent - allerdings bei einem sehr geringen Probenumfang.

Bei maishaltigen Produkten lag der Anteil GVO-positiver Proben bundesweit bei etwa 1,5 Prozent. Auch hier wurden bei einem Großteil der Proben lediglich sehr geringe Spuren von höchstens 0,1 Prozent nachgewiesen. Der Grund für die wenigen GVO-Nachweise ist vor allem, dass deutsche Lebensmittelhersteller den Rohstoff Mais überwiegend aus europäischen Ländern beziehen, in denen nur in geringem Umfang gv-Sorten angebaut werden.

Im Fokus: Honig

Nur noch wenige Bundesländer führten spezielle Untersuchungsprogramme mit Honig durch. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) aus September 2011 ist Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig nur dann erlaubt, wenn die betreffende Pflanze in der EU ohne Einschränkung als Lebensmittel zugelassen ist. In einigen für Europa wichtigen Erzeugerländern in Nord- und Südamerika werden großflächig gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Für einige dieser gv-Pflanzen gibt es keine entsprechende EU-Zulassung, so z.B. für gv-Raps GT73, der vor allem in Kanada angebaut wird.

Bei den GVO-Spuren, die in Honig nachgewiesen wurden, handelte es sich in allen Fällen um zugelassene gv-Sojabohnen. Sie fanden sich vor allem in Honigen aus Süd- und Mittelamerika. In Baden-Württemberg enthielten sieben von 47, in Sachsen-Anhalt sieben von zwanzig und in Rheinlandpfalz einer von neun Importhonig-Proben Bestandteile aus gv-Soja.

Auch „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukte nicht frei von Gentechnik

Einige Bundesländer haben „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukte unter die Lupe genommen. In Bayern wiesen 15 Prozent der „Ohne-Gentechnik“- Produkte (11 von 106, davon 63 Bioprodukte) geringe Gentechnik-Spuren auf, in Baden-Württemberg waren sogar 23 Prozent (15 von 65) der untersuchten sojahaltigen Bioprodukte nicht gentechnikfrei. In Thüringen fanden sich hingegen keine Gentechnik-Spuren in „Ohne-Gentechnik“- und Bioprodukten. Hier war allerdings der Probenumfang mit sechs Proben auch sehr gering.

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