Koexistenz

Nebeneinander von landwirtschaftlichem Anbau mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen

Koexistenz ist ein zentraler Grundsatz in den europäischen Rechtsvorschriften zur Gentechnik. Es soll weiterhin auf Dauer möglich sein, landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel zu erzeugen, bei denen ausdrücklich auf Gentechnik verzichtet wird.

Es muss also sichergestellt sein, dass gentechnisch veränderte Pflanzen sich nicht mit konventionell oder ökologisch erzeugten vermischen. Beim Anbau solcher Pflanzen, aber auch bei Aussaat, Lagerung, Transport und Verarbeitung sind deshalb bestimmte Auflagen notwendig, die unkontrollierte Vermischungen oder Anreicherungen verhindern.

Da die Natur ein offenes System ist, ist es aber nicht möglich, dass die Ernteprodukte absolut „gentechnikfrei“ sind. Deshalb sind nach europäischem Gentechnikrecht geringfügige Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erlaubt. Allerdings nur dann, wenn diese in der EU zugelassen und damit nachweislich sicher sind und wenn die Beimischungen zufällig und technisch unvermeidbar sind. Für die Höhe erlaubter Beimischungen ist der politisch beschlossene Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent maßgeblich.

Auch die Auflagen und Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz orientierten sich bislang daran, GVO-Einträge in konventionellen Feldern unter diesem Schwellenwert zu halten. In den EU-Leitlinien zur Koexistenz von 2010 wird den Mitgliedsstaaten aber zugestanden, Koexistenz nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. So können nationale Anbauvorschriften je nach Markterfordernissen oder regionalen Besonderheiten auch darauf ausgelegt werden, weitaus geringere GVO-Einträge zu vermeiden.

Da es gänzlich ohne Vermischungen nicht geht, ist aus Sicht vieler Verbraucher- und Naturschutzverbände die Koexistenz landwirtschaftlichen Anbaus mit und ohne Gentechnik grundsätzlich nicht möglich. Ihre Forderung nach Nulltoleranz bedeutet einen generellen Verzicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft.

Siehe auch

GVO Schwellenwert Nulltoleranz