Honig

Honig

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Pollen aus gv-Trachtpflanzen (Raps, Mais, Soja, Luzerne/Alfalfa) nein

Nach der deutschen Honigverordnung ist Honig ein flüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt wird. Die Grundstoffe sind demnach rein pflanzlicher Herkunft: Bienen sammeln Blütennektar (süße Ausscheidungen von Pflanzen) oder Honigtau (Ausscheidungsprodukte von Läusen) und fügen eigene Sekrete hinzu. In den Waben des Bienenstocks „reift“ der Honig. Dabei entwickeln sich die typischen Aromastoffe, und die pflanzlichen Zucker und Stärken werden in ihre Grundbausteine zerlegt (Maltose, Glukose, Fruktose).

Neben dem Nektar befördern die Bienen an ihren Hinterbeinen Blütenpollen, den sie zur Aufzucht ihrer Larven und Jungbienen nutzen. Honig enthält deshalb in geringen Mengen auch Pollen.

Deutschland ist das europäische Land mit dem mit Abstand höchsten Honigverbrauch (2012: 85.000 t) vor Frankreich (38.000 t) und Großbritannien (37.000 t). Dabei liefern die Imker in Deutschland nur etwa 20 Prozent des nationalen Honigverzehrs, knapp 90.000 Tonnen werden eingeführt, vor allem aus Mexiko, der Ukraine, China, Argentinien, Uruguay und Brasilien. Wichtigstes europäisches Erzeugerland für Importe nach Deutschland ist Spanien. (Alle Zahlen: Stand 2015)

Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig. Pollen enthält im Unterschied zum Nektar die Erbinformation und somit im Falle gentechnisch veränderter Pflanzen auch das neu eingeführte Gen. Allerdings liegt der Pollenanteil im Honig in der Regel weit unterhalb von 0,5 Prozent.

Honig aus Deutschland. In Deutschland werden zur Zeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Auch Freilandversuche mit gv-Pflanzen finden nicht statt. Deutsche Honige sind deshalb frei von GVO-Bestandteilen.

Importhonige aus Europa. In einigen europäischen Ländern wird der in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Mais MON810 angebaut - in nennenswertem Umfang allerdings nur in Spanien (35 Prozent der Maiserzeugung). Von dort führt Deutschland jährlich etwa 3.800 Tonnen Honig ein.

Mais verbreitet Pollen durch den Wind und ist daher nicht auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Die männlichen Blüten an der Spitze der Maispflanzen bilden zwar keinen Nektar, aber als Pollenlieferant sind sie für Bienen durchaus attraktiv. Pollen wird vor allem zur Aufzucht der Jungbienen benötigt. Wenn Bienenvölker in unmittelbarer Nähe von gv-Maisfeldern stehen, ist es wahrscheinlich, dass der Honig Pollen von gv-Mais enthält. Der Pollen von Mais MON810 ist in der EU als Lebensmittel zugelassen.

Importhonige aus außereuropäischen Ländern. Importhonige aus Kanada enthalten mit großer Wahrscheinlichkeit Pollen aus gentechnisch verändertem Raps, vor allem dann, wenn sie als „Raps-Honig“ oder „Raps-Klee-Honig“ ausgewiesen sind. Gv-Raps nimmt in Kanada inzwischen mehr als neunzig Prozent der dortigen Rapsflächen ein. Bezogen auf die im Honig vorhandene Gesamt-Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen bis zu einem Drittel betragen.

In Honigen aus Südamerika können sich vor allem Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen finden. Zwar ist Soja keine Trachtpflanze, dennoch finden sich Spuren davon im Honig, wenn Bienen in Sojaanbaugebieten fliegen. In den Honig-Exportländern Argentinien, Brasilien und Uruguay werden großflächig gv-Sojabohnen angebaut, in einigen Regionen auch gv-Mais.

In naher Zukunft könnte sich bei der Luzerne (auch: Alfalfa) eine ähnliche Situation wie beim Raps entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide. In den USA und Kanada sind gv-Luzernen zum Anbau zugelassen.

Pollen aus gv-Pflanzen im Honig: Zulassung und Kennzeichnung

Wie Pollen aus gv-Pflanzen im Honig rechtlich zu bewerten, hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Das betrifft auch die Kennzeichnung.

  • Bis zu dem denkwürdigen „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September 2011 wurde Honig nicht gekennzeichnet, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen enthielt.
  • Der EuGH stufte Pollen aus gv-Pflanzen im Honig jedoch als Zutat ein, für die - wie für alle anderen Lebensmittelzutaten auch - grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht besteht. Danach wäre die Zutat „Pollen“ im Honig zu kennzeichnen, wenn der Anteil der gv-Pollen an der Gesamtmenge des im Honig vorhandenen Pollens über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegt. Eine exakte Messung des GVO-Anteils an der Gesamt-Pollenmenge eines Honigs ist aber bislang technisch nicht möglich.
  • Im September 2012 leitete die EU-Kommission eine Änderung der Honig-Richtlinie ein. Danach wird Pollen im Honig wieder als „natürlicher Bestandteil“ aufgefasst und nicht mehr als Zutat wie im EuGH-Urteil.
  • Damit ist gv-Pollen im Honig praktisch nicht kennzeichnungspflichtig, da der Pollenanteil bezogen auf den gesamten Honig gering ist (0,05 - 0,5 Prozent). Selbst wenn der gesamte Pollen im Honig aus gv-Pflanzen stammen sollte, bliebe der Anteil weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden 0,9 Prozent-Schwellenwerts. Das gilt nur, wenn die jeweilige gv-Pflanze in der EU ohne Einschränkungen als Lebens- und Futtermittel zugelassen ist.

Nachdem auch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten mehrheitlich zugestimmt haben, ist die geänderte Honig-Richtlinie rechtskräftig (Mai 2014).

Konkret bedeutet das für Honigprodukte:

  • Honig aus Kanada, die Pollen aus gv-Raps enthält, muss nicht gekennzeichnet werden, wenn der betreffende gv-Raps in der EU für die Verwendung als Lebensmittel zugelassen ist. Ähnliches gilt etwa für Honig aus Spanien mit Pollen aus gv-Mais oder Honig aus südamerikanischen Ländern mit Pollen aus gv-Sojabohnen.
  • Pollen aus gv-Pflanzen, die in der EU nicht als Lebens- und Futtermittel zugelassen ist, sind im Honig grundsätzlich nicht erlaubt - unabhängig von der Menge. Wie für alle nicht zugelassenen gv-Pflanzen gilt auch bei Honig in der EU die „Nulltoleranz“.
  • Für die in Deutschland erzeugten Honige hat das kaum Relevanz, da derzeit keine gv-Pflanzen angebaut werden. In den meisten europäischen Ländern ist das ähnlich. Sollte doch noch einmal der Anbau von gv-Pflanzen erlaubt werden, wäre ihr Pollen im Honig verkehrsfähig. Bisher gibt es keine speziellen Koexistenzvorschriften, etwa Mindestabstände zwischen Feldern mit gv-Pflanzen und Bienenstöcken.
  • Freisetzungsversuche mit (noch nicht allgemein zugelassenen) gv-Pflanzen müssen so durchgeführt werden, dass kein Pollen in Lebens- und Futtermittel gelangt. Das gilt auch für Honig.