Wiederzulassung von gentechnisch verändertem Mais MON810: EFSA hat keine Bedenken

(01.07.2009) Das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken, den Anbau von gentechnisch verändertem MON810 in Europa erneut zuzulassen. Die erste, bereits 1998 erteilte Genehmigung war nach zehn Jahren ausgelaufen.

Die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird, war 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen worden. Spätestens nach zehn Jahren muss ein Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Die betreffenden gv-Pflanzen oder GVO-Lebensmittel müssen erneut eine Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Rechtsvorschriften.

Im Fall von MON810 kommen die EFSA-Experten zu dem Schluss, dass er als Futter- und Lebensmittel genau so sicher ist wie herkömmlicher Mais. Diese Einschätzung, die sich auf verschiedene Fütterungsstudien stützt, werde durch zahlreiche, in den letzten zehn Jahren veröffentlichte wissenschaftliche Daten bestätigt. Auch die Auswirkungen auf die Umwelt seien bei MON810 nicht grundsätzlich anders als beim konventionellen Maisanbau.

Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung haben sich die EFSA-Experten damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bt-Protein nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. Dass solche unerwünschten Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen nicht auszuschließen sind, war in den letzten Jahren häufig öffentlich diskutiert worden. Auch die in einigen EU-Ländern, darunter Deutschland, erlassenen Anbauverbote für MON810 werden damit begründet, dass nicht alle Zweifel ausgeräumt seien.

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu verschiedenen auch wasserbewohnenden Insekten, Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnte, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus.

Auf der Grundlage der nun veröffentlichten Stellungnahme wird die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag für die Neuzulassung von MON810 ausarbeiten, über den die Mitgliedsstaaten abstimmen müssen.