USA: Gentechnisch veränderte Zuckerrüben bleiben vorerst im Boden

(22.12.2010) In den USA dürfen die zur Saatgutproduktion ausgepflanzten gentechnisch veränderten Zuckerrübenstecklinge zumindest bis Februar im Boden bleiben. Ein Berufungsgericht hat den Vollzug eines Urteils der Vorinstanz ausgesetzt, das eine Vernichtung der Pflanzen angeordnet hatte. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob 2011 in den USA ein Anbau von gv-Zuckerüben unter bestimmten Auflagen möglich ist.

Zuckerrüben

Anbau gentechnisch veränderter Zuckerrüben (Feld in Idaho, USA): Noch ist nicht entschieden, ob ein Anbau auch 2011 möglich ist.

Am 13. August 2010 hatte ein Distriktgericht in Kalifornien die 2005 erteilte Erlaubnis zum Anbau der gv-Zuckerrüben aufgehoben, da mögliche Umweltauswirkungen nicht umfassend genug berücksichtigt worden seien. Vor einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung müsse zunächst eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Um trotz der ausgesetzten Anbauzulassung Saatgut produzieren zu können, hatten die KWS Saat AG und andere Züchtungsunternehmen anschließend bei den amerikanischen Landwirtschaftsbehörden eine Genehmigung für die Anzucht von Stecklingen beantragt und diese im September erhalten.

Erneut legten Umwelt- und Naturschutzorganisationen dagegen Klage ein, der das kalifornische Gericht am 30. November 2010 entsprach. Nun gingen die Unternehmen in die nächsten Instanz. Das von ihnen angerufene Berufungsgericht setze den Vollzug des kalifornischen Urteils zunächst bis zum 23. Dezember, dann bis Mitte Februar aus. Vor einer Entscheidung wolle man die Argumente beider Seiten anhören, hieß es.

Vor dem Hintergrund weiter anhaltender rechtlicher Auseinandersetzungen ist es derzeit unklar, ob gv-Zuckerrüben in den USA auch 2011 angebaut werden dürfen. Die von dem kalifornischen Gericht im August angeordnete umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung wird frühestens im Mai 2012 abgeschlossen sein. Bis dahin, so der Vorschlag des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) soll ein Anbau unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Deren Einhaltung wird von der zuständigen Behörde (APHIS) überwacht.

Die Auflagen, die von Landwirten und Saatgutunternehmen einzuhalten sind, sollen dafür sorgen, dass Auskreuzungen in konventionelle Rüben sowie Vermischungen nach der Ernte vermieden werden. Zusammen mit zwei weiteren Alternativen liegt der Vorschlag des Ministeriums für solche Anbauregeln derzeit öffentlich aus. Bis zum 6. Dezember konnten Kommentare und Änderungsvorschläge abgegeben werden. Danach soll endgültig entschieden werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Anbau von gv-Zuckerrüben 2011 möglich ist.

Die von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto und der deutschen KWS Saat AG entwickelte gv-Zuckerrübe verfügt über eine Resistenz gegen den Herbizidwirkstoff Glyphosat (Roundup). 2007 wurden sie in den USA erstmals angebaut, 2010 stieg die Fläche auf 470.000 Hektar an.

Für die Landwirte sind herbizidresistente gv-Sorten wirtschaftlich interessant. Gegenüber dem herkömmlichen Zuckerrübenanbau ist die Unkrautbekämpfung deutlich effektiver und kostengünstiger.

(Aktualisierte Meldung vom 02.12.2010)