Deutscher Bundestag: Geändertes Gentechnik-Gesetz mit Mehrheit angenommen

(25.01.2008) Der Deutsche Bundestag hat heute den von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Auch die neue „ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung fand eine breite Mehrheit im Parlament.

Von der Überarbeitung des Gentechnik-Gesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD zu Beginn der Großen Koalition verständigt hatten, ist wenig übrig geblieben. Im Kern übernimmt das heute beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren rot-grünen Bundesregierung, vor allem bei den Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen. So müssen auch weiterhin alle Flächen, auf denen gv-Pflanzen angebaut werden, in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden. Auch bei der Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die durch GVO-Einträge in konventionellen Bestände entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch dann, wenn der gv-Pflanzen nutzende Landwirt alle Vorschriften beachtet hat und ihn kein Verschulden trifft.

Neu ist die Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen, die erstmals in der Anbausaison 2008 wirksam wird. Danach ist etwa zwischen einem Feld mit gv-Mais und der nächsten konventionell bewirtschafteten Maisfläche ein Mindestanstand von 150 Metern vorgeschrieben, bei Öko-Mais von 300 Metern. Bei verschiedenen Anbauversuchen hat sich gezeigt, dass in 150 Meter Entfernung im Regelfall mit GVO-Einträgen um 0,1 Prozent zu rechnen sind. Sie liegen damit weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent.

Für das neue Gentechnik-Gesetz stimmten CSU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen lehnten es ab. Während die FDP beklagte, das Gesetz behindere Forschung und Innovation, kritisierten Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die „gentechnik-freie Landwirtschaft“ werde nicht ausreichend geschützt.

Auch die Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes passierte heute den Bundestag. Darin wird die neue Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ geregelt. Künftig können tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch mit einem „ohne Gentechnik“- Etikett versehen werden, wenn die Tiere eine Zeit lang kein Futter aus gv-Pflanzen erhalten haben. Mit gv-Mikroorganismen hergestellte Futterzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme dürfen auch bei „ohne Gentechnik“- Produkten verwendet werden. Neben CDU/CSU und SPD stimmten auch Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag dieser neuen Kennzeichnung zu.

Die Änderungen des Gentechnik-Gesetzes und die Vorschriften zur „ohne Gentechnik“ müssen noch in den Bundesrat. Es ist nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Länder sich gegen den Beschluss des Bundestages stellt und den Vermittlungsausschuss anruft. Die Verordnung für die Gute fachliche Praxis ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden. Da der Bundestag hier nicht zustimmungspflichtig ist, kann Landwirtschaftsminister Seehofer die Verordnung in Kraft setzen.