Phenylalanin

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
herstellbar mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Phenylalanin ist eine essentielle Aminosäure und als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ für Lebensmittel allgemein zugelassen. Zudem wird sie Zutat in diätetischen Lebensmitteln und klinischer Nahrung verwendet.

Aus Phenylalanin und Asparaginsäure wird der Süßstoff Aspartam hergestellt. - Phenylalanin ist für Personen, die unter der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden, nicht verträglich. Produkte, die mit Aspartam gesüßt sind, müssen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf Phenylalanin versehen sein.

Gentechnik

Herstellung: Phenylalanin kann mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen (Escherichia coli) hergestellt werden. Dieses Verfahren wird zumindest in den USA kommerziell genutzt.

Kennzeichnung Lebensmittel: Phenylalanin als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinne um keine Zutat handelt. In Diätprodukten gilt Phenylalanin jedoch als Zutat.

Für alle Aminosäuren - gleich ob Zutat oder nicht - besteht keine Kennzeichnungspflicht, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.