Quarantäneschädling
Neu auftretende Schadorganismen, deren Ausbreitung mit vorgegebenen Maßnahmen verhindert werden soll.
In der EU werden neu auftretende Organismen, die in ihren Herkunftsländern in Land- oder Forstwirtschaft große Schäden hervorrufen, als Quarantäneschädlinge gelistet. Mit gezielten Maßnahmen soll verhindert werden, dass sie in neue Gebiete vordringen und sich dort ausbreiten.
Wird ein Quarantäneschädling irgendwo nachgewiesen, muss er umgehend bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In Deutschland sind dies die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Danach sind strenge Maßnahmen durchzuführen, die für jede gelistete Schädlingsart in speziellen Notfallplänen vorgegeben sind. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel die lokale Bekämpfung des Schädlings und eine strenge Überwachung des Befallsgebietes.
Einer der gelisteten Quarantäneschädlinge ist der Herbst-Heerwurm (Spodoptera frugiperda), der sich - urpsrünglich aus Amerika stammend - inzwischen in Afrika und Ostasien ausgebreitet hat. Er frisst an rund 80 verschiedenen Pflanzenarten und befällt auch verschiedene Kulturpflanzen wie Mais, Reis und Weizen. In vielen Anbaugebieten führt er zu großen Ertragsverlusten. In Europa wurden im Mittelmeerraum einzelne Exemplare des Schadinsekts nachgewiesen, meist eingeschleppt über den Warenhandel.
Nicht immer kann durch die Notfallmaßnahmen verhindert werden, dass sich der neue Schädling ausbreiten und etablieren kann. So war auch der aus Mittelamerika stammende Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) in den ersten Jahren seines Auftretens in Europa als Quarantäneschädling gelistet. Da er sich jedoch trotz Bekämpfungs- und Eindämmungsmaßnahmen immer weiter ausbreiten konnte, wurde die Einstufung als Quarantäneschädling 2014 gestrichen. Er gilt inzwischen als etablierter Maisschädling in Europa.
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