Gentechnik: EFSA verweigert Zulassung von Energiemais

(21.06.2013) Der gentechnisch veränderte Energiemais 3272 erhält in der EU vorerst keine Importzulassung. Der Antragsteller, der Agro-Konzern Syngenta, habe es „versäumt, wesentliche Daten vorzulegen, die eine vollständige Risikobewertung gestatten“, begründete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihren Schritt. Der gv-Mais (Markenname: Enogen) produziert ein spezielles Enzym und soll damit zu einer effizienteren Gewinnung von Bioethanol beitragen. Er wird in den USA 2013 auf 30.000 Hektar angebaut und ausschließlich in besonderen Bioethanol-Anlagen verarbeitet.

Anlage Bioethanol, Mais

Biotreibstoff aus Mais: Eine kleine Anlage zur Herstellung von Bioethanol wie sie im Mittleren Westen der USA häufig anzutreffen ist.

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Der EFSA „war es nicht möglich, abschließend über die Sicherheit von gv-Mais 3272 im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier zu befinden, da der Antrag eine Reihe der in den Leitlinien der EFSA dargelegten Mindeststandards nicht erfüllte.“

Insbesondere fehlten Daten, um den 3272-Mais mit ähnlichen Maislinien vergleichen zu können. Ein wesentliches Zulassungskriterium in der EU ist, dass sich eine gv-Pflanzen in Bezug auf das Verhalten in der Umwelt sowie auf gesundheitliche Folgen für Mensch und Tier nicht von einer konventionellen Vergleichspflanze unterscheidet.

Ohne diese Daten könne für die EFSA die „unbedenkliche Verwendung“ nicht nachgewiesen werden. Insbesondere sei es nicht möglich, die erforderlichen Schlussfolgerungen in Bezug auf “ Zusammensetzung, ernährungsphysiologische Eigenschaften, die Toxizität und die Allergenität der ganzen Pflanzen“ zu treffen. Für andere Aspekte des 3272-Maises konnte die EFSA die Sicherheitsbewertung hingegen abschließen. So seien im Rahmen der geplanten Verwendung nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt „unwahrscheinlich“.

In fast allen bisher durchgeführten Zulassungsverfahren forderte die EFSA von den Antragstellern weitere Unterlagen an, um eine „korrekte Bewertung“ des jeweiligen GVO-Produkts vornehmen zu können. Doch beim 3272-Mais erfüllten auch die von Syngenta nachgereichten Daten „nicht die in den Leitlinien der EFSA dargelegten Kriterien für die Risikobewertung“. Im Frühjahr 2013 hatte die EFSA zum ersten Mal in einem Zulassungsverfahren keine schließende Sicherheitsbewertung abgegeben. Auch beim gv-Mais 98140 (Pioneer) reichten die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen nach Ansicht der EFSA dafür nicht aus.

Ohne Zulassung als Lebens- und Futtermittel in der EU darf in Maislieferungen aus den USA der 3272-Mais nicht nachweisbar sein. Auch minimale Beimischungen würden wegen des Nulltoleranz-Grundsatzes in der EU ein Einfuhrverbot der betreffenden Lieferungen nach sich ziehen.

Allerdings wurde der 3272-Mais ausschließlich für eine verbesserte Bioethanoal-Gewinnung entwickelt. Dazu wurde ein Gen aus einem an Hitze angepassten Bakterium für ein stärkespaltendes Enzym (Amylase) isoliert und in den Mais eingeführt. Auch unter hohen Prozesstemperaturen wird die Maisstärke so effektiver abgebaut. Nach Angaben von Syngenta wird mit dem 3272-Energiemais für die Bioethanol-Produktion weniger Wasser und Energie verbraucht als bei herkömmlichem Mais. Der Ausstoß an klimarelevanten Gasen werde um zehn Prozent reduziert.

Der Anbau von 3272-Mais (Markenname: Enogen) ist in den USA seit 2011 erlaubt. Für die Anbausaison 2013 haben Bioethanol-Unternehmen aus mehreren US-Bundesstaaten Verträge zur Verarbeitung von Enogen -Mais abgeschlossen. Farmer, die Enogen-Mais nutzen wollen, müssen sich verpflichten, die Ernte nur an diese Anlagen zu liefern. Aufgrund der Kostenvorteile bei der Bioethanol-Verarbeitung erhalten sie für Enogen-Mais einen Preisaufschlag. 2013 sollen 300 Farmer auf einer Fläche von 30.000 Hektar Enogen-Mais anbauen.