Frankreich verbietet Anbau von Bt-Mais

(12.01.2008) Das Im Herbst vereinbarte Anbauverbot für gentechnisch veränderten MON810-Mais in Frankreich wird verlängert. Präsident Sarkozy erklärte, die seit 1998 EU-weite Zulassung werde solange außer Kraft gesetzt, bis die EU-Behörden die Sicherheit erneut überprüft haben. Sarkozy folgt damit einem von seiner Regierung eingesetzten Komitee aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Umweltgruppen, das in seinem Bericht von „ernsten Zweifeln“ an der Sicherheit von MON810-Mais gesprochen hatte.

Wie der Vorsitzende des Komitees, Senator Jean-Francis Legrand, bei der Vorstellung des Berichts erklärte, sei die Pollenausbreitung von Bt-Mais größer als bei der Zulassung von MON810 angenommen. Zudem gebe es neue Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Mit einer ähnlichen Begründung hatte Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer im vergangenen Frühjahr den Vertrieb von MON810-Saatgut verboten. Inzwischen ist der Vertrieb und der Anbau von MON810-Mais in Deutschland wieder freigegeben.

Ein nationales Verbot einer in der EU zugelassenen gv-Pflanze ist nach den EU-Verträgen nur möglich, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgebracht werden können, die gegen die damalige Sicherheitsbewertung sprechen. Ob Frankreich das MON810-Verbot wissenschaftlich fundiert begründen kann, erscheint fraglich. Mehrfach hat sich das zuständige Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Umweltsicherheit von MON810 beschäftigt. Bisher ist die Einstufung von MON810-Mais als „genau so sicher wie herkömmlicher Mais“ immer wieder bestätigt worden. Zuletzt hatte sich das EFSA-Gremium am 22./23 November 2007 mit einer aktuellen amerikanischen Studie beschäftigt. Dort war die Frage aufgeworfen worden, ob das in MON810-Mais gebildete Bt-Toxin auch für die auf Oberflächengewässern lebenden Köcherfliegen schädlich wirken könnte. Die EFSA-Experten stellten fest, dass die Bt-Konzentrationen in Gewässern in der Nähe von Bt-Maisfeldern so gering sind, das eine Schädigung ausgeschlossen werden kann.

Sollten die von Frankreich vorgebrachten wissenschaftlichen Gründe für ein MON810-Verbot von der EU nicht akzeptiert werden, kann Frankreich zu einer Aufhebung gezwungen werden.

Der französische Bauernverband FNSEA kritisierte das Verbot. Da es keine „ernsthaften wissenschaftlichen Argumente“ gebe, werde die französischen Regierung ein Verbot von MON810-Mais rechtlich nicht durchsetzen können, sagte ein Sprecher. Ohne Bt-Mais bleibe den Landwirten nichts anderes übrig als den Maiszünsler mit chemischen Mitteln zu bekämpfen.

Im vergangenen Jahr wurde in Frankreich MON810-Mais auf einer Fläche von 21.000 Hektar angebaut. Forschung und Freisetzungsversuche mit gv-Pflanzen sind von dem Verbot nicht betroffen.