Milchsäure | E270

Funktion Säuerungsmittel
mögliche Anwendung der Gentechnik Nährmedium Stärke aus gv-Mais
Kennzeichnung nein

Die Milchsäure ist ein Stoffwechselprodukt der Milchsäurebakterien (Lactobacillen). Diese sind an der Milchsäuregärung beteiligt, einem traditionellen Konservierungsverfahren von Lebensmitteln. Beispiele sind Sauerkraut, Oliven oder Sauergemüse. Auch bei vielen Milchprodukten (Butter, Jogurt, Quark) spielt die konservierende Wirkung der gebildeten Milchsäure eine Rolle.

  • Die konservierende Wirkung der Milchsäure ist relativ schwach (erst ab einer Konzentration von 0,5 Prozent).
  • Sie verhindert vorwiegend das Auftreten einiger unerwünschter oder schädlicher Bakterien. Oft wird Milchsäure zusammen mit anderen Konservierungsstoffen eingesetzt.
  • Die Verwendung von Milchsäure hat auch geschmackliche Gründe.

Milchsäure wird eingesetzt etwa bei:

  • eingelegtem Gemüse (Kohl, Bohnen, Gurken, Sauerkraut, Oliven, Mixed pickles etc.)
  • Margarine(zur Geschmacksverbesserung)
  • Salatsoßen

Gentechnik

Herstellung: Milchsäure wird heute vor allem biotechnisch mit Hilfe von Milchsäurebakterien hergestellt. In der Regel sind diese nicht gentechnisch verändert. Damit die Bakterien die gewünschten Stoffumwandlungen durchführen, benötigen sie ein Nährmedium. Bei der Milchsäureherstellung besteht dieses meist aus Mais- oder Kartoffelstärke.

Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.

Kennzeichnung: Die bei der Herstellung der Milchsäure verwendeten Nährstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind generell nicht zu kennzeichnen.

Sollte Milchsäure mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, ist sie ebenfalls nicht kennzeichnungspflichtig. Denn Zusatzstoffe, die in geschlossenen Systemen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind nicht zu kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Zusatzstoff aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.