Aminosäuren

Aminosäuren sind die Grundbaustoffe der Eiweiße (Proteine). In den Nahrungseiweißen kommen über zwanzig verschiedene Aminosäuren vor. Davon sind acht „essentiell“, d.h. sie können im Körper nicht gebildet werden und müssen daher mit der Nahrung aufgenommen werden.

Neben der Verwendung in Diätnahrung und Nahrungsergänzungsmitteln werden Aminosäuren vor allem eingesetzt als:

  • Geschmacksverstärker: Einige Aminosäuren sind an der Geschmacksbildung und -wahrnehmung beteiligt, haben jedoch keinen Eigengeschmack. Sie sind daher als „geschmacksbeeinflussende Stoffe“ für Lebensmittel zugelassen.
  • Backmittelzusatz: Cystein
  • Futtermittelzusätze: Die in der Tierhaltung eingesetzten Futtermittel enthalten zumeist nicht alle notwendigen (essentiellen) Aminosäuren. Die fehlenden Aminosäuren werden großtechnisch produziert und dem Futter zugesetzt, etwa Lysin, Tryptophan, Methionin und Threonin.

Gentechnik

Herstellung: Für eine Reihe von Aminosäuren sind Herstellungsverfahren mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen bekannt. Inzwischen werden diese auch in der industriellen Produktion eingesetzt. Ob das bei einer Aminosäure oder gar Produkten bestimmter Hersteller zutrifft, ist nur schwer überprüfbar. Marktführer sind japanische Unternehmen.

Folgende Aminosäuren können gentechnisch hergestellt werden: Lysin, Threonin, Phenylalanin, Methionin, Tryptophan, Leucin, Glutaminsäure, Cystein

Kennzeichnung Lebensmittel: Aminosäuren werden zumeist nicht auf der Zutatenliste geführt, da sie rechtlich nicht als Zutat oder Zusatzstoff gelten.

Für alle Aminosäuren - gleich ob Zutat oder nicht - besteht keine Kennzeichnungspflicht, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.

Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln müssen zwar als solche deklariert werden. Sie sind jedoch von den Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.