Sojaeiweiß, Sojaisolat, texturiertes Sojaeiweiß

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff gv-Sojabohnen ja

Sojaeiweiß (Sojaprotein) wird bei der Verarbeitung von Sojabohnen in der Ölmühle nach dem Abtrennen des Sojaöls gewonnen. Sojaeiweiße haben die Eigenschaft, Wasser und Fette zu binden und finden daher als Emulgatoren in der Lebensmittelherstellung breite Verwendung.

Sojaisolat ist angereichertes Sojaeiweiß mit einem Proteingehalt von mindestens neunzig Prozent. Es wird vor allem in Lebensmitteln mit hohen Proteingehalt sowie in proteinreicher Spezialnahrung für Kinder, Ältere, Sportler und Kranke verwendet.

Texturiertes Sojaeiweiß: Durch maschinelle Bearbeitung unter Druck und Hitze (Extruder) bilden Sojaeiweißkonzentrate eine Faserstruktur aus und erhalten eine fleischähnliche Konsistenz. Dieses zumeist aromatisierte und gefärbte Sojaerzeugnis wird auch als TVP (Textured Vegetable Protein) bezeichnet. Es wird vor allem als Fleischersatz in „fleischlosen“ Fertigprodukten, Brotaufstrichen oder Fleischimitaten verwendet (Vegetarische / vegane Fleischersatzprodukte, Veggiburger).

Gentechnik

Herstellung : Lebensmittelzutaten auf Sojabasis können zu bestimmten Anteilen aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt sein.

International gehandelte Soja-Rohstoffe stammen im Regelfall ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Gv-Sojabohnen werden in Brasilien, Argentinien und den USA großflächig angebaut. Aus diesen Ländern bezieht die EU einen großen Teil der Soja-Rohstoffe.

Einige Lebensmittelunternehmen verarbeiten ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe. Eine absolute, sich über alle Verarbeitungsstufen erstreckende Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen ist jedoch technisch nicht möglich. Auch als „gentechnikfrei“ deklarierte Rohstoffe enthalten daher geringe GVO-Anteile. Diese können bis zu 0,9 Prozent betragen.

Kennzeichnung: Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen (Sojabohnen) sind kennzeichnungspflichtig. Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Soja-Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent sind von der Kennzeichnung ausgenommen.