Sojaöl

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff gv-Sojabohnen ja

Sojaöl fällt als „Nebenprodukt“ der Soja-Verarbeitung in den Ölmühlen an. Dort werden aus den eiweißreichen Sojabohnen vor allem Futtermittel (Sojaschrot) gewonnen. Der Ölanteil der Sojabohnen beträgt etwa zwanzig Prozent.

Soja ist roh für Menschen ungenießbar. Um Bitterstoffe und andere unerwünschte Substanzen (z.B. Trypsin-Inhibitoren, welche die Verdauung stören) zu entfernen, muss Sojaöl immer raffiniert werden. Sojaöl ist daher ein fast reines Öl ohne Eigengeschmack. Bei der Raffination wird die Erbsubstanz DNA der Pflanzen abgebaut. In raffinierten Ölen ist daher eine etwaige Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht nachweisbar.

Sojaöl wird vor allem verwendet als:

Gentechnik

Herstellung : Lebensmittelzutaten auf Sojabasis können zu bestimmten Anteilen aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt sein.

International gehandelte Soja-Rohstoffe stammen im Regelfall ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Gv-Sojabohnen werden in Brasilien, Argentinien und den USA großflächig angebaut. Aus diesen Ländern bezieht die EU einen großen Teil der Soja-Rohstoffe.

Einige Lebensmittelunternehmen verarbeiten ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe. Eine absolute, sich über alle Verarbeitungsstufen erstreckende Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen ist jedoch technisch nicht möglich. Auch als „gentechnikfrei“ deklarierte Rohstoffe enthalten daher geringe GVO-Anteile. Diese können bis zu 0,9 Prozent betragen.

Enzyme: Bei der Weiterverarbeitung muss man das Sojaöl unter Umständen härten - etwa bei der Herstellung von Margarine. Traditionell wird das Öl dazu hydriert, heute verwendet man auch bestimmte Enzyme (z.B. Lipase), die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden können.

Kennzeichnung: Öle und Fette aus gentechnisch veränderten Sojabohnen sind kennzeichnungspflichtig. Es spielt keine Rolle, ob verwendete gv-Sojabohnen im verzehrfertigen Öl nachweisbar sind oder nicht. Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Soja-Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent sind von der Kennzeichnung ausgenommen.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.