
Cellulose | E460
(und weitere Cellulose-Verbindungen)
Funktion | Verdickungsmittel |
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mögliche Anwendung der Gentechnik | Rohstoff gv-Baumwolle |
Kennzeichnung | ja |
Cellulose, ein Stoffgemisch aus vielen Einzelkomponenten, bildet das Stützgerüst pflanzlicher Zellen und kommt daher in allen Pflanzen vor. Für den menschlichen Organismus ist Cellulose unverdaulich.
Cellulose für die Verwendung als Verdickungsmittel wird in der Regel aus „Linters“ gewonnen. Diese sehr kurzen, nicht verspinnbaren Fasern fallen als Nebenprodukt bei der Baumwollverarbeitung an. Linters bestehen fast ausschließlich aus Cellulose. Zur Verwendung in Lebensmitteln wird sie gereinigt; Begleitstoffe werden abgetrennt.
Gereinigte Cellulose ist für Lebensmittel allgemein zugelassen und wird verwendet
- als Verdickungs- und Bindemittel, vor allem bei Fertigprodukten,, Dressings, Fleisch- und Wurstwaren, Backwaren, Kaugummi
- zur Verbesserung der Viskosität bei Speiseeis
- in ballaststoffangereicherten Diätprodukten.
Aus Cellulose leiten sich zahlreiche chemisch oder enzymatisch modifizierte Derivate (Cellulose-Gummi) ab, die als Emulgatoren, Stabilisatoren, Binde- und Verdickungsmittel in zahlreichen Lebensmitteln verwendet werden:
- Methylcellulose E461, Ethylcellulose E462, Hydroxypropylcellulose E463, Hydroxypropylmethylcellulose E464, Ehtylmethylcellulose E465, Carboxymethylcellulose E 466, vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose E468, enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose E469
Gentechnik
Herstellung: Cellulose ist ein Nebenprodukt der Baumwollverarbeitung.
- Gv-Baumwolle wird in mehreren Ländern großflächig angebaut, vor allem in den USA, China und Indien. Es ist davon auszugehen, dass Baumwollrohstoffe zu einem gewissen Anteil von gv-Pflanzen stammen.
- In der EU sind mehrere gv-Baumwollpflanzen für die Verwendung als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Das schließt daraus gewonnene Cellulose und andere Zusatzstoffe ein.
Kennzeichnung: Cellulose ist kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt wurde. Ob dieses auch auf chemisch modifizierte Cellulose-Abkömmlinge (E461 - E469) zutrifft, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass in solchen Fällen nicht gekennzeichnet wird.