Dextrine, Maltodextrine

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff Stärke aus gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Dextrine ist der Oberbegriff für eine Gruppe von Stärkeabbauprodukten, deren Molekülgröße zwischen der von Stärke und Zuckern (Oligosaccharide) liegt. Sie entstehen durch enzymatische Modifikation der Stärke oder durch Einwirken von Säuren. In Wasser bilden Dextrine eine klebende, trübe und viskose Masse.

Maltodextrin verbessert die Schaumstabilität und verhindert die Bildung großer Eiskristalle oder das Auskristallisieren von Zuckern. Es dient auch als Stabilisator, Füllstoff, Lagerschutz und zur Vermeidung von Fehl-Aromen (Off-Flavor)

Anders als chemisch modifizierte Stärken gelten Dextrine lebensmittelrechtlich als Zutat, nicht als Zusatzstoff.

Dextrine werden als Füllstoff und Verdickungsmittel in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, etwa:

Gentechnik

Herstellung. Dextrine werden aus Stärke gewonnen. Anwendungen der Gentechnik sind möglich bei pflanzlichen Stärkequellen und vor allem bei der Herstellung der Enzyme, mit denen die Stärke aufgeschlossen und modifiziert wird.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Derzeit werden weltweit keine gv-Sorten kommerziell genutzt.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft auch auf Dextrine zu, die in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke hervorgehen.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Zudem ist die Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nicht kennzeichnungspflichtig.