Glukosesirup

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff Stärke aus gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Glukosesirup wird in unzähligen Lebensmitteln und Getränken als Zutat verwendet und ist das bedeutendste Produkt der Stärkeverzuckerung. Pflanzliche Stärke ist ein Polysaccharid, das aus Glukose und anderen Einfachzuckern aufgebaut ist. Glukose ist die chemische Bezeichnung für „Traubenzucker“ (auch: Dextrose).

Die Zutat Glukosesirup wird in einer Vielzahl von Varianten angeboten, die sich hinsichtlich Süßkraft und technologischer Eigenschaften (Zähigkeit, Konsistenz) unterscheiden. Gegenüber Zucker hat Glukosesirup andere physikalische Eigenschaften und kristallisiert weniger leicht aus.

Bei vielen Lebensmitteln ersetzt Glukosesirup ganz oder teilweise den Zucker, etwa bei:

Gentechnik

Herstellung: Glukosesirup wird aus Stärke gewonnen. Anwendungen der Gentechnik sind möglich bei pflanzlichen Stärkequellen und vor allem bei der Herstellung der Enzyme, mit denen die Stärke aufgeschlossen und modifiziert wird.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Von diesen werden derzeit weltweit keine gv-Sorten kommerziell genutzt.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft auch auf Glukosesirup zu, der in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke hervorgeht.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.