Doch noch Einigung. Im Kern: Einfache NGT1-Pflanzen sind herkömmlichen gleichgestellt, also keine Zulassung, keine Kennzeichnung etc. NGT2-Pflanzen gelten weiterhin als GVO (#Gentechnik), dazu zählen auch Pflanzen mit Resistenz gegen Herbizide oder Insekten. www.consilium.europa.eu/en/press/pre…
— transgen (@transgen.bsky.social) 4. Dezember 2025 um 10:33
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